Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Aufwendung (Umlage Gewerbesteuer)
Vorlage
214/21/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt eine überplanmäßige Aufwendung für die Vorauszahlung der Gewerbesteuerumlage für das 4. Quartal 2021 in Höhe von 54.519,40 € (Produktsachkonto 61100000.54310000).

 

Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aus Gewerbesteuer (61100000.40130000).

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Stadt Boizenburg/Elbe führt quartalsweise Gewerbesteuerumlage an den Landkreis Ludwigslust-Parchim ab. Zur Berechnung der Umlage wird das vierteljährliche Ist-Aufkommen an Gewerbesteuer mit folgender Berechnungsformel herangezogen:

 

Ist-Aufkommens an Gewerbesteuer     x       35 %       =   Gewerbesteuerumlage

                               350 %

 

In den Haushalt 2021 ist eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von 218.000 € eingeplant. Berechnungsbasis für diesen Ansatz waren die geplanten Gewerbesteuererträge von 2.183.000 €. Aufgrund der über dem Planansatz liegenden IST-Entwicklung bei den Gewerbesteuererträgen reicht die Planzahl für die Gewerbesteuerumlage 2021 daher nicht aus.

 

Für das 4. Quartal eines laufenden Jahres wird die Gewerbesteuerumlage per Vorauszahlung in Höhe der Zahlung des 3. Quartales berechnet. Der Bescheid des Ministeriums für Inneres und Europa ging bei der Stadt Boizenburg/Elbe am 08.12.2021   ein. Die Zahlung ist noch im Dezember 2021 fällig. Die endgültige Abrechnung erfolgt im kommenden Jahr 2022, wenn das Ist-Aufkommen an Gewerbesteuer für 2021 insgesamt feststeht.

 

Aus dem Bescheid ergibt sich nunmehr eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 54.519,40 €. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aus Gewerbesteuer.