Betreff
Besetzung zweite Stelle Schulsozialarbeit an Grundschulen (Trägerschaft Internationaler Bund (IB))
Vorlage
201/21/50
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe spricht sich für die dringliche und nicht aufschiebbare Besetzung der zweiten Stelle Schulsozialarbeit an Grundschulen mit 30 Wochenstunden zu Beginn des Jahres 2022 aus (in Trägerschaft IB Nord, Wittenburg).

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Seit dem Jahr 2010 wird an den Grundschulen der Stadt Boizenburg/Elbe Schulsozialarbeit angeboten. Die Schulsozialarbeiterin ist beim Träger IB Wittenburg angestellt. Die Stadt Boizenburg/Elbe trägt Teile der Kosten und erstattet diese an den IB. Mit dem Landkreis LUP als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe wurden entsprechende Kooperationsvereinbarungen zur Umsetzung der Schulsozialarbeit geschlossen.  

 

In den Haushaltsplan 2021 der Stadt Boizenburg/Elbe wurden finanzielle Mittel für zwei Stellen Schulsozialarbeit an Grundschulen in Trägerschaft des IB eingestellt. Hierzu lagen Schreiben der Grundschulleiterinnen vor, die für jede Grundschule eine eigene Stelle Schulsozialarbeit beantragt hatten.

 

Wie von der 1. Stellv. Bürgermeisterin auf der Stadtvertretung am 18.11.2021 berichtet, ist die zweite Stelle für die Grundschulsozialarbeit mit 30 Wochenstunden vom IB ausgeschrieben worden. Eine Besetzung der Stelle beim IB kann im Dezember 2021 allerdings nicht mehr erfolgen. Dies soll nach Auskunft des IB in den ersten Monaten 2022 erfolgen. Diese Stelle wird über den Landkreis aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Auf die Stadt Boizenburg/Elbe entfällt ein jährlicher Anteil von ca. 13 T€.

 

Insbesondere in der seit März 2020 andauernden Corona-Pandemiezeit hat sich die Schulsozialarbeit als wichtiger und unabdingbarer Bestandteil der Arbeit an den Grundschulen herausgestellt. Die Spannungen und Belastungen insbesondere in den einkommensschwächeren Familien nehmen zu, Konflikte und häusliche Gewalt haben sich erhöht. Viele Kinder (und Jugendliche) bekommen nicht die erforderliche Unterstützung und Hilfe der Eltern oder anderer Verwandter. Hier müssen die Grundschulen im Allgemeinen Hilfestellungen leisten. Dafür ist die Schulsozialarbeit als Bindeglied zwischen Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern sehr gut geeignet.

 

Die Besetzung der zweiten Stelle Schulsozialarbeit an Grundschulen ist aufgrund der vorgenannten Gegebenheiten als unaufschiebbar einzuschätzen und soll in der vorläufigen Haushaltsführung 2022 erfolgen (Trägerschaft IB). 

 

 

  

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:  ca. 13 T€ Eigenteil     

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

 

Fachbereich I                    .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                          .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: