Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe spricht sich für die dringliche und nicht
aufschiebbare Besetzung der zweiten Stelle Schulsozialarbeit an Grundschulen
mit 30 Wochenstunden zu Beginn des Jahres 2022 aus (in Trägerschaft IB Nord,
Wittenburg).
Sachdarstellung und Begründung:
Seit dem Jahr 2010
wird an den Grundschulen der Stadt Boizenburg/Elbe Schulsozialarbeit angeboten.
Die Schulsozialarbeiterin ist beim Träger IB Wittenburg angestellt. Die Stadt
Boizenburg/Elbe trägt Teile der Kosten und erstattet diese an den IB. Mit dem Landkreis
LUP als örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe wurden entsprechende
Kooperationsvereinbarungen zur Umsetzung der Schulsozialarbeit
geschlossen.
In den Haushaltsplan 2021 der Stadt Boizenburg/Elbe wurden finanzielle Mittel für zwei Stellen Schulsozialarbeit an Grundschulen in Trägerschaft des IB eingestellt. Hierzu lagen Schreiben der Grundschulleiterinnen vor, die für jede Grundschule eine eigene Stelle Schulsozialarbeit beantragt hatten.
Wie von der 1.
Stellv. Bürgermeisterin auf der Stadtvertretung am 18.11.2021 berichtet, ist
die zweite Stelle für die Grundschulsozialarbeit mit 30 Wochenstunden vom IB
ausgeschrieben worden. Eine Besetzung der Stelle beim IB kann im Dezember 2021
allerdings nicht mehr erfolgen. Dies soll nach Auskunft des IB in den ersten
Monaten 2022 erfolgen. Diese Stelle wird über den Landkreis aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Auf die Stadt Boizenburg/Elbe
entfällt ein jährlicher Anteil von ca. 13 T€.
Insbesondere in der
seit März 2020 andauernden Corona-Pandemiezeit hat sich die Schulsozialarbeit
als wichtiger und unabdingbarer Bestandteil der Arbeit an den Grundschulen
herausgestellt. Die Spannungen und Belastungen insbesondere in den
einkommensschwächeren Familien nehmen zu, Konflikte und häusliche Gewalt haben
sich erhöht. Viele Kinder (und Jugendliche) bekommen nicht die erforderliche
Unterstützung und Hilfe der Eltern oder anderer Verwandter. Hier müssen die
Grundschulen im Allgemeinen Hilfestellungen leisten. Dafür ist die Schulsozialarbeit
als Bindeglied zwischen Schüler*innen, Lehrer*innen und Eltern sehr gut
geeignet.
Die Besetzung der
zweiten Stelle Schulsozialarbeit an Grundschulen ist aufgrund der vorgenannten
Gegebenheiten als unaufschiebbar einzuschätzen und soll in der vorläufigen
Haushaltsführung 2022 erfolgen (Trägerschaft IB).
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: ca. 13 T€ Eigenteil |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: