Betreff
Programm "Zukunftsfähige Feuerwehr" - Zentrale Beschaffung eines Tanklöschgruppenfahrzeuges 3000 (TLF 3000) durch das Land M-V
Vorlage
198/21/40
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 16.12.2021 die verbindliche Abnahmeerklärung, ein Tanklöschfahrzeug 3000 (TLF 3000) für die Gemeindefeuerwehr Boizenburg im Rahmen der durch das Land M-V organisierten Zentralbeschaffung im Zeitraum 2022/2023, vorzugsweise 2023, abzunehmen. Es wird erklärt, dass die Ersatzbeschaffung zur pflichtigen Aufgabenerfüllung notwendig ist.
  2. Die Beschaffung des TLF 3000 erfolgt auch dann im Rahmen der Zentralbeschaffung durch das Land M-V, wenn keine Förderung erfolgt.
  3. Die hierfür notwendigen Mittel in Höhe von 400.000,00 € sind in den Investitionsplan 2023 der Stadt Boizenburg/Elbe einzustellen.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern erfolgt auf der Grundlage des Programms „Zukunftsfähige Feuerwehr“ eine Zentralbeschaffung von Löschgruppenfahrzeugen 20 (LF 20) sowie Tanklöschfahrzeuge 3000 (TLF 3000).

 

Die Ortswehrführungen, der Gemeindewehrführer und die Mitglieder des Ausschusses für Brand- und Katastrophenschutz, Ordnung und Sicherheit in ihrer Sitzung am 18.08.2021, haben sich mit der o.g. Beschaffung auseinandergesetzt und sind zur der Auffassung gelangt, dass für die Erfüllung der Pflicht des Brandschutzes für die Gemeindefeuerwehr Boizenburg/Elbe die Beschaffung eines LF 20 bzw. eines TLF 3000 aus dem Förderprogramm des Landes M-V beantragt werden sollen.

 

Im Brandschutzbedarfsplan der Stadt Boizenburg/Elbe ist die Beschaffung eines TLF 4000 vorgesehen; die Alternative der Beschaffung eines TLF 3000 mit Fördermitteln sollte genutzt werden.

Der Bürgermeister hat für die Beschaffung eines LF 20 und eines TLF 3000 jeweils einen Zuwendungsantrag mit verbindlicher Abnahmeerklärung vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtvertretung gestellt.

 

Die Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Löschgruppenfahrzeuge 20 und Tanklöschfahrzeuge 3000 auf der Grundlage des Programms „Zukunftsfähige Feuerwehr“ beinhaltet im Pkt. 7.2.2 Folgendes: „Jeder kreisangehörigen Gemeinde kann grundsätzlich nur für ein Fahrzeug eine Zuwendung gewährt werden, es sei denn, es stellt sich nach Eingang der Anträge heraus, dass das Fahrzeugkontingent des jeweiligen Landkreises noch nicht ausgeschöpft ist.“

 

Nach Aussage des Landkreises Ludwigslust-Parchim, Herrn Dirk Prieß, sind bereits jetzt mehr Anträge eingegangen, als Fahrzeuge beschafft werden. Die Entscheidung, ob und welches Fahrzeug die Stadt Boizenburg/Elbe für die Gemeindefeuerwehr Boizenburg/Elbe erhält, wird durch das Land M-V getroffen.

 

Eine E-Mail von Herrn Prieß ergab weiterhin, dass für die Beschaffung eines TLF 3000 ca. 315.000,00 € veranschlagt werden sollten. Diese Summen sind allerdings nur Schätzwerte. Somit wurde die Höchstsumme als Anhaltspunkt für den Beschlussvorschlag genommen.

 

Gemäß der Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für LF 20 und TLF 3000 auf der Grundlage des Programms „Zukunftsfähige Feuerwehr“ beträgt die Höhe der Zuwendung für Kommunen mit „gesicherter dauernder Leistungsfähigkeit (RUBIKON grün)“ – wie die Stadt Boizenburg/Elbe derzeit eingestuft ist – 70 Prozent des Anschaffungspreises.

 

Sollte die Stadt Boizenburg/Elbe NICHT bei der Förderung des Fahrzeugs berücksichtigt werden, ist die Anschaffung ohne Fördermittel vorzusehen, da gemäß Brandschutzbedarfsplan und als Pflichtaufgabe entsprechend erforderlich.

 

 

Alternativen:

Für den Fall, dass keine Förderung erfolgt, könnte eine eigene Ausschreibung für ein TLF 4000 durchgeführt werden. Es handelt sich hier um eine EU-weite Ausschreibung, für deren Durchführung ein externer Berater (ebenfalls durch Ausschreibung) zu verpflichten wäre.

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

Es wäre zu klären, inwieweit eine ressourcenschonende Beschaffung in dem spezifischen Bereich und den Materialien überhaupt möglich ist.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:      12600

Sachkonto:      07140000          

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

 

Fachbereich I                    .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                                                        beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                          .........gez. BJohn....................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: