Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Umsetzung der
Maßnahmen, die über das Sofortprogramm „Re-Start Lebendige Innenstädte M-V“
gefördert werden.
Sachdarstellung und Begründung:
Im Rahmen des Sofortprogramms „Re-Start Lebendige
Innenstädte M-V“ wurde beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
M-V ein Antrag auf Förderung von Maßnahmen sowie eine Personalkostenförderung
für den Bereich des Citymanagements gestellt.
Ziel dieses Sofortprogramms ist es, eine Abmilderung von Schäden aufgrund der Corona- Pandemie zu erreichen. So sollen mit Maßnahmen im Bereich des Citymanagements Aktivitäten unterstützt werden, die zu einer innerstädtischen Belebung führen.
Darstellung der Kurzfristigkeit des Sofortprogramms:
Eine Presseinformation des Ministeriums zur Auflage des Sofortprogramms erfolgte am 17.08.2021. Die Fördergrundsätze zur Zuwendungsgewährung wurden am 27.08.2021 (geändert am 13.09.2021) herausgegeben. Der Projektaufruf erfolgte am 01.09.2021. Die Einreichungsfrist der Förderanträge endete am 30.09.2021 (Verlängerung zum 15.10.2021).
Die Personalkostenförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Das Aktivitätsbudget zur Realisierung der beantragten
Maßnahmen wird im Wege einer Vollfinanzierung
in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses / Zuweisung ausgereicht.
Die beantragte Förderung umfasst:
Citymanagement-Personalkostenförderung
- 20.000,00 € pro Jahr
- Förderlaufzeit beträgt 2 Jahre
Maßnahmen im Rahmen des Aktivitätsbudgets
Maßnahme für Aktivitätsstufe a) – Höchstfördersatz für
Grundzentren 20.000,00 €
Boizenburger Händler-, Gewerbe- und Gastronomiebetriebe
sowie Einrichtungen der Altstadt stellen sich vor:
- Erarbeitung von Videosequenzen /
Imagefilmen in denen sich die Händler-, Gewerbe- und
Gastronomiebetriebe sowie die Kultureinrichtungen
der Altstadt selbst einschließlich ihrer
Angebote und Leistungen vorstellen
und somit persönlich für die potenziellen Kunden direkt
sichtbar gemacht werden
- die Werbung mit diesen Imagefilmen
erfolgt durch deren Integration in die städtischen
Social-Media-Kanäle (Facebook, Instagram) sowie auf Youtube und der
Boizenburger
Website sowie zur Selbstvermarktung
der Beteiligten
Maßnahme für Aktivitätsstufe b) – Höchstfördersatz für
Grundzentren 15.000,00 €
Innovative und attraktive Verweilmöbel mit der Möglichkeit
zielgerichteter lokaler Werbung in Verbindung mit
Outdoor-Spielsitzbänken/-tischen:
- Aufstellung
innovativer und attraktiver Sitz- und Liegemöbel im Marktbereich zur Bildung
von Kommunikations- und
Erlebnisinseln
- Aufstellung von
Outdoor-Spielsitzbänken/-tischen für bekannte Unterhaltungsspiele (Schach,
Dame, Mühle …) als Anregung zu Spiel
und Spaß in Verbindung mit angenehmen
Begegnungen, Kommunikation und
entspanntem Verweilen
Maßnahme für Aktivitätsstufe c) – Höchstfördersatz für
Grundzentren 15.000,00 €
In Zusammenarbeit mit städtischen Akteuren und
Netzwerkpartnern Organisation und Durchführung spannender Aktions-/ Thementage
in der historischen Altstadt, beispielsweise
Spieltag, Farbentag, Musiktag, Sporttag …
Für die drei Aktivitätsstufen wurde der jeweilige
Höchstfördersatz beantragt.
Die Laufzeit zur Umsetzung der beantragten Maßnahmen soll
max. zwei Jahre betragen.
In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und
Kultur am 03.11.2021 wurde über den Antrag auf Förderung informiert.
Im Rahmen des Bearbeitungsprozesses des Förderantrags erfolgte durch den Regionalbeirat Westmecklenburg am 03.11.2021 eine positive Votierung, so dass nach Übersendung weiterer Unterlagen das förmliche Bewilligungsverfahren durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet werden kann.
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare
Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: