Betreff
Umsetzung von Maßnahmen zum Sofortprogramm "Re-Start Lebendige Innenstädte M-V"
Vorlage
197/21/BM
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Umsetzung der Maßnahmen, die über das Sofortprogramm „Re-Start Lebendige Innenstädte M-V“ gefördert werden.


Sachdarstellung und Begründung:

Im Rahmen des Sofortprogramms „Re-Start Lebendige Innenstädte M-V“ wurde beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V ein Antrag auf Förderung von Maßnahmen sowie eine Personalkostenförderung für den Bereich des Citymanagements gestellt.

Ziel dieses Sofortprogramms ist es, eine Abmilderung von Schäden aufgrund der Corona- Pandemie zu erreichen. So sollen mit Maßnahmen im Bereich des Citymanagements Aktivitäten unterstützt werden, die zu einer innerstädtischen Belebung führen.

 

Darstellung der Kurzfristigkeit des Sofortprogramms:

Eine Presseinformation des Ministeriums zur Auflage des Sofortprogramms erfolgte am 17.08.2021. Die Fördergrundsätze zur Zuwendungsgewährung wurden am 27.08.2021 (geändert am 13.09.2021) herausgegeben. Der Projektaufruf erfolgte am 01.09.2021. Die Einreichungsfrist der Förderanträge endete am 30.09.2021 (Verlängerung zum 15.10.2021).

 

Die Personalkostenförderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Das Aktivitätsbudget zur Realisierung der beantragten Maßnahmen wird im Wege einer Vollfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses / Zuweisung ausgereicht.

 

Die beantragte Förderung umfasst:

Citymanagement-Personalkostenförderung
-  20.000,00 € pro Jahr
-  Förderlaufzeit beträgt 2 Jahre

 

Maßnahmen im Rahmen des Aktivitätsbudgets

Maßnahme für Aktivitätsstufe a) – Höchstfördersatz für Grundzentren 20.000,00 €

Boizenburger Händler-, Gewerbe- und Gastronomiebetriebe sowie Einrichtungen der Altstadt stellen sich vor:
-  Erarbeitung von Videosequenzen / Imagefilmen in denen sich die Händler-, Gewerbe- und
    Gastronomiebetriebe sowie die Kultureinrichtungen der Altstadt selbst einschließlich ihrer
    Angebote und Leistungen vorstellen und somit persönlich für die potenziellen Kunden direkt
    sichtbar gemacht werden
-  die Werbung mit diesen Imagefilmen erfolgt durch deren Integration in die städtischen
    Social-Media-Kanäle (Facebook, Instagram) sowie auf Youtube und der Boizenburger
    Website sowie zur Selbstvermarktung der Beteiligten

 

Maßnahme für Aktivitätsstufe b) – Höchstfördersatz für Grundzentren 15.000,00 €

Innovative und attraktive Verweilmöbel mit der Möglichkeit zielgerichteter lokaler Werbung in Verbindung mit Outdoor-Spielsitzbänken/-tischen:

-  Aufstellung innovativer und attraktiver Sitz- und Liegemöbel im Marktbereich zur Bildung
    von Kommunikations- und Erlebnisinseln
-  Aufstellung von Outdoor-Spielsitzbänken/-tischen für bekannte Unterhaltungsspiele (Schach,
    Dame, Mühle …) als Anregung zu Spiel und Spaß in Verbindung mit angenehmen
    Begegnungen, Kommunikation und entspanntem Verweilen

 

Maßnahme für Aktivitätsstufe c) – Höchstfördersatz für Grundzentren 15.000,00 €

In Zusammenarbeit mit städtischen Akteuren und Netzwerkpartnern Organisation und Durchführung spannender Aktions-/ Thementage in der historischen Altstadt, beispielsweise

Spieltag, Farbentag, Musiktag, Sporttag …

 

Für die drei Aktivitätsstufen wurde der jeweilige Höchstfördersatz beantragt.

Die Laufzeit zur Umsetzung der beantragten Maßnahmen soll max. zwei Jahre betragen.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus und Kultur am 03.11.2021 wurde über den Antrag auf Förderung informiert.

 

Im Rahmen des Bearbeitungsprozesses des Förderantrags erfolgte durch den Regionalbeirat Westmecklenburg am 03.11.2021 eine positive Votierung, so dass nach Übersendung weiterer Unterlagen das förmliche Bewilligungsverfahren durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern eingeleitet werden kann.

 

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

 

Fachbereich I                    .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                                                           beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                          .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: