Betreff
9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
192/21/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung billigt auf ihrer Sitzung am 16.12.2021 die von der COMUNA GmbH vorgelegte Gebührenkalkulation 2022/2023 für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und für die dezentrale Abwasserbeseitigung.

 

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung von 16.12.2021 die 9. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hat im Jahr 2004 beschlossen, dass eine Gebührenvorschau für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und dezentrale Abwasserbeseitigung im Abstand von zwei Jahren zu erstellen ist (Beschluss 0172/04/30). Die COMUNA GmbH erhielt den Auftrag zur Erstellung der Gebührenkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und die dezentrale Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2022/2023.

Auf der Sitzung am 21.10.2021 beschloss die Stadtvertretung (Beschluss 132/21/30) die Eckdaten der Gebührenkalkulation.

Bei der durch die COMUNA GmbH ausgeführten Kalkulation wurden jeweils die Einzeljahre betrachtet, um dann zu einem Gebührensatz für den Kalkulationszeitraum zu kommen. Das Ergebnis der Kalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung ist nachfolgend zusammengestellt:

 

 

Einzeljahr 2022

Einzeljahr 2023

Gesamt-kalkulation

Änderung gegenüber 2020/2021

Summe der laufenden Ausgaben Kläranlage

819.546,31 €

878.358,49 €

1.697.904,80 €

26,88%

Summe der laufenden Ausgaben Kanalnetz

224.839,10 €

242.634,00 €

467.473,10 €

-5,72%

Summe der kalkulatorischen Abschreibungen Kläranlage

158.627,21 €

150.035,74 €

308.662,95 €

-24,64%

Auflösungsbetrag der Beiträge Kläranlage

-42.581,91 €

-40.300,92 €

-82.882,83 €

-23,56%

Summe der kalkulatorischen Abschreibungen Kanalnetz

403.711,69 €

414.717,04 €

818.428,73 €

4,30%

Auflösungsbetrag der Beiträge Kanalnetz

-123.402,13 €

-124.364,32 €

-247.766,45 €

1,86%

Summe der kalkulatorischen Verzinsung Kläranlage

-1.054,51 €

-961,13 €

-2.015,64 €

-62,96%

Summe der kalkulatorischen Verzinsung Kanalnetz

60.023,44 €

62.802,69 €

122.826,13 €

-50,41%

Vortrag Über-/Unterdeckung Kläranlage aus 2019/2020

-164.875,82 €

11.063,40 €

-153.812,42 €

-13,41%

Vortrag Über-/Unterdeckung Kanalnetz aus 2019/2020

-99.729,90 €

6.677,78 €

-93.052,12 €

-33,43%

Deckungsbedarf insgesamt

1.235.103,48 €

1.600.662,77 €

2.835.766,25 €

9,00%

Leistungseinheiten m³

          615.000  

          615.000  

       1.230.000  

3,36%

Kostendeckender Gebührensatz

2,00 €/m³

2,60 €/m³

2,30 €/m³

5,50%

 

Die moderate Erhöhung des Gebührensatzes ist auf die Erhöhung der laufenden Kosten im Kläranlagenbereich bei gleichzeitigem Vortrag der Überdeckung aus den vorangegangenen Kalkulationszeiträumen sowie der leicht erhöhten prognostizierten Einleitmenge lt. Eckdatenbeschluss) zurückzuführen.

 

Bei der dezentralen Abwasserbeseitigung wurden für die Behandlung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen ein Gebührensatz von 61,63 €/m³ (alt 16,14 €/m³) bzw. für die Behandlung von Abwässern aus abflusslosen Gruben 3,62 €/m³ (alt 10,07 €/m³) ermittelt. Bei den Kleinkläranlagen ist eine sehr deutliche Erhöhung des Gebührensatzes zu verzeichnen. Diese Erhöhung ist auf den Vortrag von Unterdeckungen aus den vorangegangenen Kalkulationsperioden zurückzuführen. Insgesamt ist bei der dezentralen Abwasserbeseitigung eine geringe Auslastung der Fäkalannahmestation zu verzeichnen, wobei jedoch laufenden Kosten und Abschreibungen weiter anfallen.

Bei den abflusslosen Gruben wurde in dieser Kalkulationsperiode eine um 64 % niedrigere Gebühr ermittelt, was aus dem Vortrag von Überdeckungen den vergangenen Kalkulationsperioden beruht.

 

Die Abholgebühr für Fäkalschlämme bzw. Abwasser wurden im Rahmen der Kalkulation nicht betrachtet, da diese entsprechend des laufenden Vertrages mit der Ex-Rohr GmbH erhoben wird.

 

Die von der COMUNA GmbH erstellte Gebührenvorschau 2022/2023 erhalten Sie als Anlage

 

Alternativen:

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

 

Fachbereich I                    .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                          .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: