Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
billigt auf ihrer Sitzung am 16.12.2021 die von der COMUNA GmbH vorgelegte
Gebührenkalkulation 2022/2023 für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und für
die dezentrale Abwasserbeseitigung.
Die Stadtvertretung
beschließt auf ihrer Sitzung von 16.12.2021 die 9. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der
Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hat im Jahr 2004 beschlossen, dass eine Gebührenvorschau für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und dezentrale Abwasserbeseitigung im Abstand von zwei Jahren zu erstellen ist (Beschluss 0172/04/30). Die COMUNA GmbH erhielt den Auftrag zur Erstellung der Gebührenkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und die dezentrale Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2022/2023.
Auf der Sitzung am 21.10.2021 beschloss die Stadtvertretung (Beschluss 132/21/30) die Eckdaten der Gebührenkalkulation.
Bei der durch die COMUNA GmbH ausgeführten Kalkulation wurden jeweils die Einzeljahre betrachtet, um dann zu einem Gebührensatz für den Kalkulationszeitraum zu kommen. Das Ergebnis der Kalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung ist nachfolgend zusammengestellt:
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Einzeljahr 2022 |
Einzeljahr 2023 |
Gesamt-kalkulation |
Änderung gegenüber 2020/2021 |
Summe der laufenden Ausgaben
Kläranlage |
819.546,31 € |
878.358,49 € |
1.697.904,80 € |
26,88% |
Summe der laufenden Ausgaben
Kanalnetz |
224.839,10 € |
242.634,00 € |
467.473,10 € |
-5,72% |
Summe der kalkulatorischen
Abschreibungen Kläranlage |
158.627,21 € |
150.035,74 € |
308.662,95 € |
-24,64% |
Auflösungsbetrag der
Beiträge Kläranlage |
-42.581,91 € |
-40.300,92 € |
-82.882,83 € |
-23,56% |
Summe der kalkulatorischen
Abschreibungen Kanalnetz |
403.711,69 € |
414.717,04 € |
818.428,73 € |
4,30% |
Auflösungsbetrag der
Beiträge Kanalnetz |
-123.402,13 € |
-124.364,32 € |
-247.766,45 € |
1,86% |
Summe der kalkulatorischen
Verzinsung Kläranlage |
-1.054,51 € |
-961,13 € |
-2.015,64 € |
-62,96% |
Summe der kalkulatorischen
Verzinsung Kanalnetz |
60.023,44 € |
62.802,69 € |
122.826,13 € |
-50,41% |
Vortrag Über-/Unterdeckung
Kläranlage aus 2019/2020 |
-164.875,82 € |
11.063,40 € |
-153.812,42 € |
-13,41% |
Vortrag Über-/Unterdeckung
Kanalnetz aus 2019/2020 |
-99.729,90 € |
6.677,78 € |
-93.052,12 € |
-33,43% |
Deckungsbedarf insgesamt |
1.235.103,48 € |
1.600.662,77 € |
2.835.766,25 € |
9,00% |
Leistungseinheiten m³ |
615.000 |
615.000 |
1.230.000 |
3,36% |
Kostendeckender Gebührensatz |
2,00 €/m³ |
2,60 €/m³ |
2,30 €/m³ |
5,50% |
Die moderate Erhöhung des Gebührensatzes ist auf die Erhöhung der laufenden Kosten im Kläranlagenbereich bei gleichzeitigem Vortrag der Überdeckung aus den vorangegangenen Kalkulationszeiträumen sowie der leicht erhöhten prognostizierten Einleitmenge lt. Eckdatenbeschluss) zurückzuführen.
Bei der dezentralen
Abwasserbeseitigung wurden für die Behandlung der Fäkalschlämme aus
Kleinkläranlagen ein Gebührensatz von 61,63 €/m³ (alt 16,14 €/m³) bzw. für die
Behandlung von Abwässern aus abflusslosen Gruben 3,62 €/m³ (alt 10,07 €/m³)
ermittelt. Bei den Kleinkläranlagen ist eine sehr deutliche Erhöhung des
Gebührensatzes zu verzeichnen. Diese Erhöhung ist auf den Vortrag von
Unterdeckungen aus den vorangegangenen Kalkulationsperioden zurückzuführen.
Insgesamt ist bei der dezentralen Abwasserbeseitigung eine geringe Auslastung
der Fäkalannahmestation zu verzeichnen, wobei jedoch laufenden Kosten und
Abschreibungen weiter anfallen.
Bei den abflusslosen Gruben wurde in dieser Kalkulationsperiode eine um 64 % niedrigere Gebühr ermittelt, was aus dem Vortrag von Überdeckungen den vergangenen Kalkulationsperioden beruht.
Die Abholgebühr für Fäkalschlämme bzw. Abwasser wurden im Rahmen der Kalkulation nicht betrachtet, da diese entsprechend des laufenden Vertrages mit der Ex-Rohr GmbH erhoben wird.
Die von der COMUNA
GmbH erstellte Gebührenvorschau 2022/2023 erhalten Sie als Anlage
Alternativen:
Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz |
Ja, positiv |
Nein, negativ |
Trifft nicht zu |
Fördert
der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien? |
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Trägt
der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei? |
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Bewirkt
der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich? |
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Wird
bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien
geachtet? |
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Trägt
der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei? |
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Wird
ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere
positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: