Betreff
Bericht zu den Terminen mit der Kassenärztlichen (KV) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) um die ambulante ärztliche Versorgung auch künftig sicherzustellen (125/21/Fr-BfB/Fr-CDU).
Vorlage
188/21/BM
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe nimmt den in der Sachdarstellung aufgeführten Bericht zu den Terminen mit der Kassenärztlichen (KV) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) zur Kenntnis.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Mit Beschluss vom 26.08.2021 hat die Stadtvertretung den Bürgermeister beauftragt, bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) darauf hinzuwirken, die ambulante ärztliche Versorgung auch künftig sicherzustellen (125/21/Fr-BfB/Fr-CDU).

 

Die Rolle der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen ergibt sich aus § 75 des Sozialgesetzbuches V über die Gesetzliche Krankenversicherung; danach haben diese Vereinigungen u. a. die vertrags(zahn)ärztliche Versorgung in einem bestimmten Umfang sicherzustellen, damit sie den gesetzlichen und vertraglichen Erfordernissen entspricht. Kurios mag es hier allerdings erscheinen, dass der Begriff „Sicherstellung“ gesetzlich nicht definiert ist.

 

Mittlerweile haben erste Gespräche mit der Kassenzahnärztlichen (am 14.10.) und Kassenärztlichen Vereinigung (am 02.11.2021) stattgefunden. Beide Vereinigungen sind mit der Situation in der Stadt vertraut.

 

Der Vorstand der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV), Herr Abeln, hat im Gespräch zunächst ausgeführt, dass die KZV von Unterversorgung eines Gebietes ausgeht, wenn lediglich 50 % der erforderlichen Versorgungsquote (Personen je Zahnarzt) erfüllt werden. Derzeit liegt nach seinen Unterlagen für die Stadt eine Versorgungsquote von rd. 101 % vor. Gleichwohl ist abzusehen, dass diese abnehmen wird. Selbst tätig wird die KZV allerdings erst mit Vorliegen der Unterversorgung. Derzeit liegt in keinem Planungsbereich in M-V eine zahnärztliche Unterversorgung vor, nach Auffassung des Landesausschusses für die vertragszahnärztliche Versorgung droht diese auch nicht.

 

Es gibt allerdings bereits Kommunen in M-V, die sich um die Verbesserung der Versorgungssituation bemühen. So plante beispielsweise die Gemeinde Rövershagen den Umbau eines Gemeindehauses in eine Zahnarztpraxis und beabsichtigte, einen Antrag auf Förderung nach dem Programm ILERL M-V (Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung) zu stellen. In anderen Bundesländern (hier: Thüringen) unterstützt eine Landesstiftung die Ansiedlung von Zahnärztinnen und Zahnärzten.

 

Davon ausgehend, dass die Einrichtung (oder Übernahme) einer Zahnarztpraxis Kosten ab 350.000 € verursacht, bleibt festzuhalten, dass dies für Berufseinsteiger eine große Hürde ist, der man nur mit finanziellen Mitteln entgegentreten kann. Auch bei einer ILERL-Förderung verbleibt bei der Kommune ein Eigenanteil von 25 – 35 %.

 

Insgesamt bleibt auszuführen, dass bei der derzeitigen Situation in der Stadt im zahnärztlichen Bereich (keine Unterversorgung) nur Abhilfe durch finanzielle städtische Leistungen erfolgen könnte, die genauer beziffert und ggf. haushaltstechnisch eingepreist werden müssten. Die Stadt wäre dann möglicherweise Vermieter / Verpächter entsprechender Räumlichkeiten. Herr Abeln erklärte sich für die KZV auch bereit, ggf. im Rahmen einer (städtischen) Stiftung mit der Stadt zusammenzuarbeiten.

 

Im Gespräch mit Herrn Kaulisch, dem für Sicherstellung der ärztlichen Versorgung zuständigen Hauptabteilungsleiter der Kassenärztlichen Vereinigung (KV), hat dieser einen ganzen Strauß von Maßnahmen der KV beschrieben, der der Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten dienen soll.

 

Die Frage nach Unterdeckung des Bedarfs in einigen Facharztbereichen ist relativ schwer zu beantworten, da je nach Fachrichtung unterschiedliche örtliche Bereiche betrachtet werden müssen. So wird z. B. für die hausärztliche Versorgung der Stadt der Alt-Alt-Kreis Hagenow, für die allgemeine Fachärztliche Versorgung (z. B. Augenarzt, Gynäkologie, HNO, …) der Altkreis Ludwigslust, für spezialisierte fachärztliche Versorgung (z. B. Anästhesie, Radiologie, …) der Bereich Westmecklenburg und für gesonderte fachärztliche Versorgung (z. b. Neurochirurgie) der Bereich des gesamten Bundeslandes in Betracht gezogen.

 

Die hausärztliche Situation in Boizenburg/Elbe ist tatsächlich angespannter. Derzeit decken 6 Hausärzte den Bereich ab, von denen eine Ärztin im MVZ der KMG-Klinik angestellt ist. 2 dieser Mediziner*innen werden voraussichtlich innerhalb der kommenden 10 Jahre aus Altersgründen ausscheiden. Inwieweit die KMG-Klinik die Ärztebelegschaft ihres MVZ erweitern will, konnte derzeit leider noch nicht ermittelt werden. Auch ist unklar, ob es den Investoren im B-Plan 25.1 (Hafen) gelingt, dort ein (ggf. weiteres) MVZ zu errichten.

 

Im Angebot der KV gibt es neben Service- und Beratungsleistungen auch finanzielle Unterstützungsangebote wie Investitionskostenzuschüsse, Zuschüsse für die Anstellung von Ärzten usw. bis hin zu Umzugskostenübernahme und Unterstützungsmaßnahmen zur Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses. Die Unterstützungen erfolgen jeweils einzelfallbezogen, und in den Bereichen, in denen Unterversorgung droht. Aus hiesiger Sicht könnten die Instrumente in Boizenburg/Elbe allmählich angewandt werden.

 

Darüber hinaus unterstützt die KV auch kommunale Aktivitäten. Hierzu gehören unter anderem die Beratung und Unterstützung von Kommunen bei der Gründung kommunaler MVZ, die Koordination und Kontaktherstellung bei Kooperationswünschen, Hilfe bei der Organisation lokaler Arzttreffen, Bewerbung der Kommune bei Ärzten in Weiterbildung und eine mögliche „Landpartie“ mit interessierten Ärzten in Weiterbildung. Herr Kaulisch hat seine Unterstützung zugesagt.

 

KZV und KV sehen derzeit keinen Anlass, besondere Anstrengungen für die Ansiedlung von Mediziner*innen in Boizenburg/Elbe zu unternehmen. Allerdings steht es der Stadt selbstverständlich frei, entsprechend tätig zu werden.

 

Insgesamt bleibt auszuführen, dass die verstärkte Anwerbung von Zahnärzten und Ärzten durch eine kommune kein Selbstgänger ist. Die Kommune muss ein „Gesamtwohlfühlpaket“ schnüren, die weichen Faktoren müssen stimmen. Neben (möglicherweise) baurechtlichen Voraussetzungen muss Kommune auch bereit sein, finanzielle Anreize zu schaffen. Außerdem kann ein entsprechendes Projekt aus hiesiger Sicht nicht nebenher im laufenden Geschäftsgang erledigt werden, sondern es bedarf hier auch personeller Ressourcen.

 

Grundlage wäre hier ein entsprechender Beschluss der Stadtvertretung zur Übernahme der (neuen) Aufgabe „Sicherstellung der medizinischen Versorgung“ inclusive der Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen und deren Verankerung im Haushalt der Stadt.

 

Alternativen:

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

 

Fachbereich I                    .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                          .........................................        Personalrat   ……………………….