Betreff
Antrag der Fraktion BfB
hier: Information bezüglich der KSM und zum Stand des Hackerangriffs
Vorlage
179/21/FR-BfB
Art
Fraktionsvorlage BfB

Sachdarstellung und Begründung:

 

Im Folgendem finden Sie verschiedene Fragen zu diesem Punkt, um deren Beantwortung  in der Sitzung der Stadtvertretung gebeten wird:

 

1. Ist die KSM als AöR insolvenzfähig? Gibt es eine begrenzte oder unbegrenzte subsidiäre Gewährträgerhaftung, durch die im Worst-Case Kosten auf die Stadt zukommen können?

 

2. Gibt es eine Liste von Dienstleistungen und Fachverfahren an welcher der Status des Übergangs an die KSM ersichtlich ist?

 

3. Gibt es bereits eine juristische Einschätzung zu möglichen Ansprüchen der Stadt gegen die KSM (z.B. Schadenersatz, auch wenn noch nicht zu beziffern) oder auch zu Ausstiegsmöglichkeiten der weiteren Zusammenarbeit?

 

4. Existiert ein Zeitplan seitens der KSM für den Wiederanlauf der Dienste?

 

5. Hat die KSM sich geäußert zu den Möglichkeiten eines dauerhaften Datenverlustes? Wenn ja, wie?

 

6. Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) listet für die KSM, im Unterschied zu anderen kommunalen IT-Dienstleister, kein Zertifikat nach ISO27001 auf Basis des BSI IT-Grundschutzes. Hat die Stadt als Auftraggeber gemäß Vereinbarung in der AVV eine entsprechende Zertifizierung bereits eingefordert? Vor jeder weiteren Migration von Fachverfahren oder Dienstleistungen sollte diese Zertifizierung vorliegen.

 

7. Haben die Träger der KSM bereits Pläne für die Durchführung eines externen Auditverfahrens, um organisatorische, technische oder personelle Schwachstellen zukünftig zu reduzieren?

 

8. Hat die KSM einen Disaster-Recovery-Plan sowie einen Wiederanlaufplan für Notfälle vorgelegt? Falls nicht, wurde oder wird die Stadt Boizenburg die Vorlage entsprechender Planungsdokumente einfordern?

 

9. Laut eigenen Angaben ist die KSM versichert gegen derartige Schadensereignisse. Gibt es bereits Gespräche mit der Versicherung und/oder erste Erkenntnisse daraus?

 

 


 

 


Anlagen:

Antrag der Fraktion BfB vom 02.11.2021