Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der 30-seitigen Anlage dargestellten Einzelempfehlungen zu den eingegangenen Stellungnahmen aus den formellen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in seiner Gesamtheit als Zwischenabwägung. Die einzelnen Beschlüsse sind in die Unterlagen zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten. Die jeweiligen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Zwischenabwägung zu unterrichten.

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt mit dem Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand Oktober 2021) nebst Entwurf der Begründung und Entwurf des Umweltberichtes die erneuten Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf der Begründung und des Umweltberichtes sind gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut für die Dauer eines Monats (mindestens 30 Tage) öffentlich auszulegen und zusätzlich während des Beteiligungszeitraums auf der Internetseite der Stadt Boizenburg/Elbe zu veröffentlichen. Parallel sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB erneut zu beteiligen.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Die Stadtvertretung hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom 12.05.2016 die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. In der öffentlichen Sitzung der Stadtvertretung vom 20.10.2016 ist der Beschluss zur Einleitung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB auf der Grundlage des von der Stadtvertretung gebilligten Vorentwurfes mit zwei Änderungsflächen gefasst worden.

In der Sitzung der Stadtvertretung am 05.09.2019 wurde beschlossen, vier weitere Änderungsflächen in die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes zu integrieren und auf dieser Grundlage die formellen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die formellen beteiligungsverfahren erfolgten dann vom 05.12.2019 bis zum 17.01.2020.

Aufgrund von eingegangen Stellungnahmen aus den formellen Beteiligungsverfahren war es notwendig weitere Untersuchungen und Gutachten zu erstellen, insbesondere ein Lärmgutachten für die Änderungsfläche 6.5, indem geprüft wurde unter welchen Bedingungen Wohnnutzungen zulässig wären. In der Zwischenzeit wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 25.03.2021 der Beschluss gefasst, weitere Änderungsflächen in das Verfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes einzubeziehen. Daher wurde die Änderungsfläche 6.7 südlich der Ortslage von Schartow für das Feuerwehrgerätehaus Schartow in das Änderungsverfahren aufgenommen.

Im Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus den formellen Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB bleiben in folgenden Änderungsflächen die bisherigen Flächendarstellungen gegenüber dem Entwurf mit dem Stand September 2019 unverändert:

• 6.1 (Bebauungsplan Nr. 24, „westlich Stadtpark, nördlich Hamburger Straße“)

• 6.3 (Bebauungsplan Nr. 36, Dorfgemeinschaftshaus Bahlen)

• 6.4 (Bebauungsplan Nr. 38, Kita An den Behsen, westlich Fritz-Reuter-Straße)

• 6.6 (Bebauungsplan Nr. 1.2, „Krankenhaus Stadtpark Nord/Schwanheider Straße West“)

In den folgenden Änderungsflächen wurden die Flächendarstellungen wie folgt geändert:

• 6.2 – In der Änderungsfläche wird die Sonderbaufläche „Handel“ vergrößert, da nun neben der Verlagerung von REWE auch eine Verlagerung von Lidl geplant ist, um die Schaffung eines konzentrierten Lebensmittel-Einzelhandelsstandort zu ermöglichen.

• 6.5 – In der Änderungsfläche nördlich der ehemaligen Elbewerft gibt es an der Südwestseite eine geringe Verkleinerung der gemischten Baufläche, da die Gewerbehallen der ehemaligen Elbewerft nicht mehr in die gemischte Baufläche einbezogen werden.

Aufgrund dieser geänderten Entwurfsfassung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes ist es erforderlich gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB die formellen Beteiligungsverfahren erneut durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Alternativen:

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.: 51100000

Sachkonto:    52929200          

HH-Ansatz:    nicht einsehbar          

Verausgabt:    nicht einsehbar              

Noch verfügbar: nicht einsehbar        

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

 

Fachbereich I                    .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                          .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: Planunterlagen mit Umweltbericht