Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt die Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung vom 22.04.199
und der Änderung vom 05.02.2002 für das Sanierungsgebiet „Altstadt.
Die Aufhebung
umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan vom
16.12.2021 abgegrenzten Fläche
Die Satzung über die
Aufhebung ist öffentlich bekannt zu machen.
Sachdarstellung und Begründung:
In der Sitzung der
Stadtvertretung vom 26.08.2021 wurde beschlossen, dass die
Sanierungsbetroffenen als auch die Träger öffentlicher Belange im Rahmen des
Verfahrens zur Aufhebung des Sanierungsgebietes „ Altstadt“ zu beteiligen sind.
Die Offenlegung der
Unterlagen erfolgte in der Zeit vom 09.09.2021 bis zum 10.10.2021. Hinweise,
Ergänzungen, Anregungen sind von den Betroffenen nicht vorgetragen worden.
Nach der
Bekanntmachung der Aufhebungssatzung ist der Ausgleichsbetrag von den
Eigentümern zu entrichten, die von der vorzeitigen Ablöse keinen Gebrauch
gemacht haben Die Stadt Boizenburg fordert den Betrag per Bescheid an. Nach
Zahlung beantragt die Stadt die Löschung des Sanierungsvermerkes im Grundbuch
des jeweiligen Eigentümers.
Das
Aufhebungsgebiet ist im beigefügten Lageplan
vom 16.12.2021 dargestellt.
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Altstadt“ mit Lageplan