Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe nimmt den in der Anlage angefügten auszugsweisen
Entwurf der Schulentwicklungsplanung 2022/23 bis 2026/2027 des Landkreises
Ludwigslust-Parchim zur Kenntnis. Auf die Abgabe einer Stellungnahme der Stadt
Boizenburg/Elbe gegenüber dem Landkreis wird verzichtet.
Sachdarstellung und Begründung:
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist nach § 107 Abs. 1 Schulgesetz M-V (SchulG M-V)
i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 der Schulentwicklungsplanungsverordnung (SEPVO M-V) für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft sowie für die Planung des gesamten Schulnetzes des Landkreises im Benehmen mit den kreisangehörigen Schulträgern (Gemeinden, Ämter, Schulverbände) zuständig.
Nach § 2 Abs. 1 Schulentwicklungsplanungsverordnung M-V (SEPVO M-V) vom 16.09.2014 gilt der alte Schulentwicklungsplan bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022. Somit ist gemäß § 2 Abs. 2 SEPVO M-V nunmehr ein neuer Schulentwicklungsplan für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2022/23 bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 aufzustellen.
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat in Erfüllung dieser pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe den Schulentwicklungsplan 2022/23 bis 2026/27 für die allgemein bildenden Schulen des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Entwurf fertiggestellt. Dieser ist auszugsweise für die drei städtischen Schulen in Boizenburg/Elbe als Anlage beigefügt.
Die Stadt Boizenburg/Elbe als Schulträger erhielt gemäß §
107 Abs. 1 SchulG M-V Gelegenheit, sich zu den darin enthaltenen
Planungsabsichten zu äußern.
Die Schulkonferenz
der Grundschule „An den Eichen“ hat die Planung des Landkreises (Entwurf)
abgelehnt. Die Schulkonferenz der Ludwig-Reinhard-Grundschule hat der Planung
(Entwurf) zugestimmt. Die Schulkonferenz der Regionalen Schule steht derzeit
noch aus. Die AG Schulentwicklung hat ebenfalls über diese Planung (Entwurf)
beraten.
Bei den vom
Landkreis für die drei städtischen Schulen ermittelten Schüler*innenzahlen
handelt es sich um Prognosen. Diese können von der Stadt Boizenburg/Elbe nicht
plausibel beurteilt werden, da keine umfassenden Daten hierzu bei der Stadt
Boizenburg/Elbe vorhanden sind. Insbesondere verlässliche Prognosen über zu
erwartende Geburten, Zuzüge und die Entwicklung im Umland (Einzugsgebiete)
können nicht erstellt werden.
Auf die Abgabe
einer Stellungnahme gegenüber dem Landkreis soll verzichtet werden. Die
ausdrückliche Erteilung des Einvernehmens zur Schulentwicklungsplanung ist vom
Gesetz nicht vorgesehen.
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: