Betreff
Schulentwicklungsplan 2022/23 bis 2026/27 (Entwurf)
Vorlage
152/21/50
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe nimmt den in der Anlage angefügten auszugsweisen Entwurf der Schulentwicklungsplanung 2022/23 bis 2026/2027 des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Kenntnis. Auf die Abgabe einer Stellungnahme der Stadt Boizenburg/Elbe gegenüber dem Landkreis wird verzichtet. 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim ist nach § 107 Abs. 1 Schulgesetz M-V (SchulG M-V)

i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 der Schulentwicklungsplanungsverordnung (SEPVO M-V) für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft sowie für die Planung des gesamten Schulnetzes des Landkreises im Benehmen mit den kreisangehörigen Schulträgern (Gemeinden, Ämter, Schulverbände) zuständig.

 

Nach § 2 Abs. 1 Schulentwicklungsplanungsverordnung M-V (SEPVO M-V) vom 16.09.2014 gilt der alte Schulentwicklungsplan bis zum Ende des Schuljahres 2021/2022. Somit ist gemäß § 2 Abs. 2 SEPVO M-V nunmehr ein neuer Schulentwicklungsplan für den Planungszeitraum vom Beginn des Schuljahres 2022/23 bis zum Ende des Schuljahres 2026/27 aufzustellen.

 

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim hat in Erfüllung dieser pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe den Schulentwicklungsplan 2022/23 bis 2026/27 für die allgemein bildenden Schulen des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Entwurf fertiggestellt. Dieser ist auszugsweise für die drei städtischen Schulen in Boizenburg/Elbe als Anlage beigefügt.

 

Die Stadt Boizenburg/Elbe als Schulträger erhielt gemäß § 107 Abs. 1 SchulG M-V Gelegenheit, sich zu den darin enthaltenen Planungsabsichten zu äußern.

 

Die Schulkonferenz der Grundschule „An den Eichen“ hat die Planung des Landkreises (Entwurf) abgelehnt. Die Schulkonferenz der Ludwig-Reinhard-Grundschule hat der Planung (Entwurf) zugestimmt. Die Schulkonferenz der Regionalen Schule steht derzeit noch aus. Die AG Schulentwicklung hat ebenfalls über diese Planung (Entwurf) beraten.

 

Bei den vom Landkreis für die drei städtischen Schulen ermittelten Schüler*innenzahlen handelt es sich um Prognosen. Diese können von der Stadt Boizenburg/Elbe nicht plausibel beurteilt werden, da keine umfassenden Daten hierzu bei der Stadt Boizenburg/Elbe vorhanden sind. Insbesondere verlässliche Prognosen über zu erwartende Geburten, Zuzüge und die Entwicklung im Umland (Einzugsgebiete) können nicht erstellt werden.

 

Auf die Abgabe einer Stellungnahme gegenüber dem Landkreis soll verzichtet werden. Die ausdrückliche Erteilung des Einvernehmens zur Schulentwicklungsplanung ist vom Gesetz nicht vorgesehen. 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

 

Fachbereich I                    .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                          .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: