Betreff
3. Änderung des B-Planes Nr.29 "Am Elbberg, südlich der alten B 5"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
149/21/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Am Elbberg / südlich der alten Bundestraße 5" und billigt den Entwurf der Begründung.

Da das Verfahren nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geführt wird, werden die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB nicht durchgeführt. Der Entwurf (Stand September 2021) ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und gleichzeitig auf der Website der Stadt einzustellen. Parallel dazu sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Da keine Betroffenheit benachbarter Gemeinden vorliegt, ist eine Beteiligung der Nachbargemeinden nicht erforderlich.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Am 22.10.2020 hat die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des B-Plans Nr. 29 gefasst. Die im Aufstellungsbeschluss genannten Änderungen, wie die Umstellung des Höhenbezuges maximaler Gebäudehöhen auf das Höhensystem NHN und weitere eher redaktionelle Änderungen im Baugebiet (keine Änderung der GRZ und der zulässigen Geschossigkeit) haben die Grundzüge der Planung nicht betroffen.

Nachdem im Sommer 2021 der aktuelle Vermesserplan vorlag mit den inzwischen deutlich geänderten Flurstücksbezeichnungen und den aktuell vorhandenen Geländehöhen in den einzelnen Baugebieten, konnte die Planzeichnung auf die neue Vermessergrundlage übertragen und die Änderungen in den Teilen A und B vorgenommen werden.

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja, positiv

Nein,

negativ

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

Es wird für die Bebauung nur ein Mindestmaß für den Einsatz von Erneuerbaren Energien und Energiesparen durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Im B-Plan gibt es keine Vorgaben, die über das Minimum des GEG hinaus gehen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

 

Fachbereich I                    .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                                                        beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                          gez. BJohn.......................          Personalrat   ……………………….

 


Anlagen: Planunterlagen