hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 "Am Elbberg / südlich der alten Bundestraße 5" und billigt den Entwurf der Begründung.
Da das Verfahren nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren geführt wird, werden die frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB nicht durchgeführt. Der Entwurf (Stand September 2021) ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen und gleichzeitig auf der Website der Stadt einzustellen. Parallel dazu sind die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Da keine Betroffenheit benachbarter Gemeinden vorliegt, ist eine Beteiligung der Nachbargemeinden nicht erforderlich.
Sachdarstellung und Begründung:
Am 22.10.2020 hat die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe den Beschluss zur Aufstellung der 3. Änderung des B-Plans Nr. 29 gefasst. Die im Aufstellungsbeschluss genannten Änderungen, wie die Umstellung des Höhenbezuges maximaler Gebäudehöhen auf das Höhensystem NHN und weitere eher redaktionelle Änderungen im Baugebiet (keine Änderung der GRZ und der zulässigen Geschossigkeit) haben die Grundzüge der Planung nicht betroffen.
Nachdem im Sommer 2021 der aktuelle Vermesserplan vorlag mit den inzwischen deutlich geänderten Flurstücksbezeichnungen und den aktuell vorhandenen Geländehöhen in den einzelnen Baugebieten, konnte die Planzeichnung auf die neue Vermessergrundlage übertragen und die Änderungen in den Teilen A und B vorgenommen werden.
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja,
positiv |
Nein, negativ |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: Es wird für die Bebauung nur ein Mindestmaß
für den Einsatz von Erneuerbaren Energien und Energiesparen durch das
Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Im B-Plan gibt es keine Vorgaben, die
über das Minimum des GEG hinaus gehen. |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro gez.
BJohn....................... Personalrat ……………………….
Anlagen: Planunterlagen