Betreff
Antrag des Stadtvertreters Herr Hameister - Schaffung von grundsätzlichen Voraussetzungen zur Förderung des Fahrradtourismus sowie Fahrrad- und fußgängerfreundliche Umgestaltung des Altstadtverkehrs
Vorlage
134/20/ST/2
Art
Ergänzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Schaffung von grundlegenden Voraussetzungen zur Förderung des Fahrradtourismus und des innerstädtischen Fahrradverkehrs in der Altstadt durch:

 

·         die zukünftige Priorisierung einer fahrrad- und fußgängerfreundlichen Umgestaltung der Altstadt gegenüber dem Autoverkehr

·         die Veränderung der Verkehrsregelungen zugunsten der Radfahrer und Fußgänger

·         es ist der Einfluss des Grundschulzentrums auf den Verkehr sowie die damit einhergehenden Verkehrsteilnehmer/innen zu beurteilen und entsprechende Maßnahmen sind abzuleiten und umzusetzen. Hier stehen das Wohl und die Sicherheit der Kinder im Fokus. Dabei sind über die Altstadt hinausgehende angrenzende Straßen und Zuführungen zu berücksichtigen

  


Sachdarstellung und Begründung:

 

In den vergangenen Jahren und insbesondere auch in diesem Jahr haben der Fahrradtourismus und der innerstädtische Fahrradverkehr deutlich zugenommen. Boizenburg ist eine Flächenstadt mit vielen Stadtteilen im Randbereich, die angebunden und berücksichtigt werden müssen.

Gegenwärtig dominiert der Autoverkehr die Boizenburger Altstadt. Ergebnisse dieser Dominanz sind Lärm, Erschütterungen, schlechte Luftqualität sowie zahlreiche Gefahrenstellen für Fahrradfahrer und Fußgänger. Dieses verringert die Lebens- und Erlebnisqualität sowie die städtische Attraktivität und entspricht nicht den aktuellen und zukünftigen Klima- und Umweltschutzanforderungen.

Die Erkundung der Altstadt gleicht gegenwärtig einem Sicherheitsabenteuer. Radfahrer fahren lt. ADFC nur dort, wo sie sich wohl fühlen. Das bestätigen Hinweise von Einwohnern und Fahrradtouristen, die zudem auf deutliche Mängel im Leitsystem aufmerksam machen. Auch die Realisierung des Projektes „Boizenburg – unglaublich real“ zur Steigerung der touristischen Attraktivität erfordert als Voraussetzung für einen zukünftig angenehmen Aufenthalt in der Altstadt eine Veränderung des aktuellen Verkehrsgeschehens. Auch der Zeitungsartikel in der SVZ vom 12. Oktober 2020 macht das Thema deutlich und den Handlungsbedarf sichtbar.

Der Verkehrsentwicklungsplan sieht für den Bereich der Altstadt jedoch außer einer evtl. Geschwindigkeitsreduzierung keine weiteren Maßnahmen vor, obwohl die Anzahl der Fahrradfahrer stetig ansteigt.

In Hinblick auf Stadtentwicklungsplanung und mit Blick auf eine damit verbundene wachsende Einwohnerzahl und dem Zuzug junger Familien werden die Herausforderungen deutlich. Junge Familien nutzen verstärkt das Fahrrad und die Kinder und Jugendlichen müssen sich sicher in der Stadt und auf dem Schulweg fortbewegen können. Hier hat eine funktionierende Infrastruktur eine hohe Priorität bei der Auswahl des Wohnortes.

Insbesondere im Hinblick auf den Einfluss des Grundschulzentrums auf den Verkehr, ist dieser umgehend zu beurteilen, es gilt entsprechende Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen. Dabei sind selbstverständlich auch über die Altstadt hinausgehende angrenzende Straßen und Zuführungen zu berücksichtigen. Aufgrund des Zeitaufwandes für Analyse, Planung und Umsetzung hat ein Vollzug dieser Maßnahmen umgehend zu erfolgen. Hier stehen das Wohl und die Sicherheit der Kinder im Fokus.

Die Schaffung einer fahrradfreundlichen Straßenoberfläche, veränderte Verkehrsregelungen und angepasste Verkehrsführungen würden Abhilfe schaffen und einen bedeutenden Schritt in Richtung einer umwelt- und klimafreundlichen Gestaltung der Stadt darstellen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................