Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, im Jahr 2022
eine Ausbildungsstelle zur/zum Verwaltungsfachangestellten anzubieten und die
Ausbildung im Verbund mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim durchzuführen.
Die finanziellen Mittel für die Ausbildung in den Jahren 2022 bis 2025 sind bereitzustellen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadt Boizenburg/Elbe hat sich der gesellschaftlichen Aufgabe und
Verantwortung gestellt, junge Menschen zu fördern und auch
Ausbildungsmöglichkeiten zu schaffen. Gleichzeitig soll ein Beitrag zur
Fachkräftesicherung geleistet werden.
Die Stadt Boizenburg/Elbe hat seit 1997 im anerkannten Ausbildungsberuf
zur/zum Verwaltungsfachangestellten i.d.R. alle zwei Jahre ausgebildet; 1997 –
2011 im Ausbildungsverbund mit dem Landkreis Ludwigslust und 50 %
Kostenbeteiligung; 2013 und 2015 in eigener Verantwortung.
Seit dem Jahr 2017 erfolgt die Ausbildung zur/zum
Verwaltungsfachangestellten wieder im Verbund mit dem Landkreis
Ludwigslust-Parchim (vgl. Drucksachen Nr. 091/16/20 und Drucksachennummer
087/18/20; 093/19/20 und 062/20/20). Die Stadt Boizenburg/Elbe übernimmt
während der gesamten Ausbildungszeit 100 % der Gesamtkosten für die Ausbildung,
mit Ausnahme der Personal- und Sachkosten für die Ausbildungsverantwortliche
des Landkreises. Inzwischen erfolgte jedes Jahr die Einstellung einer/eines
Auszubildenden.
Nach der Personalentwicklungsplanung der Stadt Boizenburg/Elbe ist der
Ausbildungsbedarf - unter Berücksichtigung eines Planungszeitraumes von fünf
Jahren - jährlich zu ermitteln.
Bis zum Jahr 2028 sind voraussichtlich sechs Nachbesetzungen mit der
Berufsqualifikation Verwaltungsfachangestellte/r bzw. Verwaltungsfachwirt / in
Beamter/in erforderlich. Hierbei wurde der voraussichtliche Eintritt in die
Regelaltersrente zugrunde gelegt; durch die Inanspruchnahme von vorzeitigen
Altersrenten können sich zeitliche Verschiebungen ergeben. Auch individuelle
Gegebenheiten der Beschäftigten oder Organisationsveränderungen der Verwaltung
erfordern Nachbesetzungen (befristete oder unbefristete).
Organisationseinheit |
Anzahl der Stellen |
voraussichtlicher
Eintritt in die Regelaltersrente |
Wiederbesetzung mit
empfohlener Berufsqualifikation |
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen |
1 |
01.03.2022 |
Techniker/in |
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen |
1 |
01.08.2024 |
Verwaltungsfachangestellte/r Verwaltungsfachwirt/in |
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen |
1 |
01.6.2025 |
Verwaltungsfachwirt / in Dipl.- Ingenieur/in |
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen |
1 |
01.07.2026 |
Verwaltungsfachwirt / in Beamter/in
Dipl.-Ingenieur/in |
Steuerung und Service |
1 |
01.01.2027 |
Verwaltungsfachangestellte/r |
Ordnung |
1 |
01.02.2027 |
Verwaltungsfachangestellte/r |
Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen |
1 |
01.02.2028 |
Verwaltungsfachangestellte/r |
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Auszubildenden des Jahrganges
2018, 2019 und 2021 ihre Ausbildung zur /zum Verwaltungsfachangestellten
voraussichtlich in 2021, in 2022 und 2023 abschließen werden.
Für die dreijährige Ausbildung eines/einer Verwaltungsfachangestellten
sind insgesamt ca. 60.000,00 € bereit zu stellen (ca. 20.000,00 € jährlich).
Darüber hinaus ist die Stadt verpflichtet, die/den Auszubildende/n nach
erfolgreich bestandener Abschlussprüfung im Rahmen der Regelung nach § 16a des
Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes und unter
Berücksichtigung der Übernahmegrundsätze des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu
übernehmen (bis Note 2,0: unbefristet, ansonsten befristet für ein Jahr).
Alternativen:
-
kein
Ausbildungsangebot zur/zum Verwaltungsfachangestellten im Jahr 2022
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja |
Nein |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: 20.000 € |
Produkt.: 11200000 Sachkonto: 52543000 Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: Haushalt 2022 |
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Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: