Betreff
Wahlwerbung für die Wahlen am 26.09.2021 - Festlegung der Anzahl der Wahlplakate
Vorlage
088/21/40
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt in seiner Sitzung am 28.06.2021 die Anzahl der Wahlplakate grundlegend wie folgt:

                Wahl der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters               -              350 Plakate,

                Landtagswahl                                                                                  -              350 Plakate und

                Bundestagswahl                                                                            -              350 Plakate.

 

Der Hauptausschuss beschließt in seiner Sitzung am 28.06.2021 die Anzahl der Großplakate grundlegend wie folgt:

                Bundestagswahl              -              4 Großplakate

                Landtagswahl                   -              3 Großplakate


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Verwaltung hat sich bereits zum letzten Wahljahr 2019 mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises LUP beraten. Hier wurde empfohlen, für alle Wahlen die gleiche Anzahl von Plakaten zu wählen, um den Gleichbehandlungsgrundsatz zu entsprechen.

Die Ermittlung der Anzahl der Wahlplakate erfolgt nach den Vorschriften des Parteiengesetztes § 5 – Gleichbehandlung – sowie der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zu den rechtlichen Regelungen zum Wahlkampf (anliegende Auszüge dazu).

 

Die Verwaltung empfiehlt, der Anzahl der Wahlplakate für die Wahlen wie folgt zuzustimmen:

                Wahl der Bürgermeisterin /des Bürgermeisters               -              350 Plakate

                Landtagswahl                                                                                  -              350 Plakate und

                Bundestagswahl                                                                            -              350 Plakate

Damit würden von den zur Verfügung stehenden 707 Masten der Straßenbeleuchtung 525 Stück in Anspruch genommen. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit (Ablenkung durch Wahlwerbung) sollte die Anzahl der in Anspruch zu nehmenden Straßenbeleuchtungsmaste nicht weiter erhöht werden.

Die Anzahl der Plakate kann durch zusätzliche Wahlvorschlagsträger, die derzeit noch nicht bekannt sind und bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden, geringfügig abweichen.

 

Weiterhin ist die Anzahl und die Standorte für die Großplakate festzulegen. Aktuell sind im Stadtgebiet Boizenburg/Elbe 7 Standorte für Großplakate möglich. Weitere 3 Standorte liegen im Stadtgebiet, jedoch im Zuständigkeitsbereich der Straßenmeisterei in Schwerin.

Die Verwaltung empfiehlt, der Anzahl der Großplakate für die Wahlen wie folgt zuzustimmen:

                Bundestagwahl                               -              4 Großplakate

                Landtagswahl                                   -              3 Großplakate

 

Der Verwaltung liegen bereits viele Anträge von Wahlvorschlagsträgern für eine Sondernutzungserlaubnis zum Plakatieren vor. Für die Antragsteller ist nicht nachvollziehbar, warum diese noch nicht erteilt wurden. Um nicht den Eindruck zu erwecken, dass die Verwaltung die Anträge nicht bearbeiten will und somit nicht den Vorwurf der Beeinträchtigung in der Wahlwerbung zu erhalten, schlägt die Verwaltung vor, dass der Hauptausschuss die Entscheidung in seiner Sitzung trifft. Auch die Verwaltung benötigt für die abschließende Bearbeitung der Anträge nach der Entscheidung der Mitglieder des Hauptausschusses einige Zeit (Postzustellung mit PZU).

 

 

 

Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz

Ja

Nein

Trifft nicht zu

Fördert der Beschluss den Einsatz erneuerbare Energien?

Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz / Energiesparen bei?

Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen im Verkehrsbereich?

Wird bei einer Baumaßnahme oder Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet?

Trägt der Beschluss zur Flächenentsiegelung bei?

Wird ressourcenschonend beschafft?

Weitere positive/negative Auswirkungen/Anmerkungen:

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Aufwendungen

Einnahmen

Folgekosten

Betrag

Ja      Nein

Ja    Nein

Ja    Nein

Monatlich:     

Jährlich:       

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

 

Fachbereich I                    .........................................        Gleichstellungs-

(Finanzen)                                                             beauftragte    .………………………

 

Klimabüro                          .........................................        Personalrat   ……………………….

 


Anlagen:

-          Auszug Parteiengesetz (§5)

-          Auszug Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums M-V (Nr.6)