Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt der Annahme der in der Sachdarstellung aufgeführten Spende in Höhe von 2.500,00 EUR zu.
Sachdarstellung und Begründung:
Laut
§ 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer
Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen.
Über
die Annahme von Spendenbeträgen über 1.000,00 EURO hat die Stadtvertretung in
öffentlicher Sitzung zu entscheiden.
Der Hauptausschuss ist durch Beschluss
der Stadtvertretung vom 25.03.2021 ermächtigt worden, die Spenden anzunehmen.
Folgender
Spendeneingang ist zu verzeichnen:
Spender Betrag
€ Spendenzweck
Raiffeisenbank eG
Lauenburg 2.500,00 Spende zur Förderung
der Ortsverschönerung OT Bahlen gemäß § 52 (2) Nr. 22 AO
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja |
Nein |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: Mit der Begrünung der Bushaltestelle in
Bahlen trägt diese Spende zur Stärkung der Hitzeresilienz bei. Der Efeu, der
dafür verwendet wird, ist zudem ein guter CO²-Absorber. |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: