Entscheidung zur Anmietung von zusätzlichen Büroräumen der Verwaltung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt nach § 22 Absatz 2 Kommunalverfassung, die Entscheidung zur Anmietung von zusätzlichem Büroraum für die Verwaltung, die bisher aufgrund von § 7 Absatz 3 Ziffer Ziffer 1, 2. Satz auf den Bürgermeister übertragen ist, an sich zu ziehen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Verwaltung hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass zum 01. 08. 2021 zusätzlichen Büroraum mit einem monatlichen Betrag von 1.200 € auf die Dauer von fünf Jahren anzumieten beabsichtigt. Bisher ist nicht schlüssig nachgewiesen, ob überhaupt und in welchem Umfang Personalmehrungen nicht durch vorhandene Raumreserven kompensiert werden können. Es ist außerdem offen, ob die bereits im vergangenen Jahr diskutierte Herrichtung der "Prünstuv" in angemessener Zeit zu einem weiteren Raumangebot führen kann.
Bei der Größenordnung der Jahresmiete von 13.400 € zuzüglich Nebenkosten handelt es sich nach unsere Auffassung nicht mehr um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, zumal eine Finanzierung aus dem laufenden Haushalt und der mittelfristigen Finanzplanung derzeit nicht ersichtlich ist.
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja |
Nein |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
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Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
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Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
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Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
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Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
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Wird ressourcenschonend beschafft? |
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Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: |
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Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Antrag FR-BfB, Entscheidung zur Anmietung von zusätzlichen Büroräumen der Verwaltung vom 18.05.2021