Zukünftige Wohnbauentwicklung in Boizenburg/Elbe - "Grünes Quartier"
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Boizenburg/Elbe möge beschließen:
1.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die verbindliche Bauleitplanung für die
Flächen östlich der Schwanheider Straße / westlich der Dr.-Alexander-Straße
vorzubereiten. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsentwurf 2022
zu veranschlagen.
2.
Die neu aufzustellende Planung, ist mit den Bebauungsplänen 1.2 und 42 inhaltlich
abzustimmen und im Gesamtzusammenhang zu entwickeln (Quartierplanung).
3.
Der Bürgermeister prüft die Beteiligung eines externen Partners und berichtet
den zuständigen Gremien innerhalb von 6 Wochen nach Beschlussfassung.
4.
Die Aspekte des Klima- und Umweltschutzes sind besonders zu berücksichtigen.
5. Federführend ist der
Ausschuss für Stadtplanung, Regionalplanung und Umwelt.
Sachdarstellung und Begründung:
Boizenburg/Elbe ist die westlichste Stadt in Mecklenburg-Vorpommern.
Wegen der guten Verkehrsanbindung und ihrer Lage in der Metropolregion Hamburg
(MRH) hat sie sich, im Gegensatz zu anderen Bereichen in
Mecklenburg-Vorpommern, relativ stabil entwickelt. Sie profitiert sowohl von
einer landesinternen Binnenwanderung als auch von einem stetigen Zuzug aus den
Kernbereichen der MRH. Wegen der guten verkehrstechnischen Anbindung gelingt es
Boizenburg/Elbe außerdem, die rund 2.400 Auspendler am Wohnort Boizenburg/Elbe
zu halten. Aufgrund des dauerhaft niedrigen Zinsniveaus, den vergleichsweise
hohen Baulandpreisen in den Kernbereichen der MRH und der zunehmenden
Möglichkeit zur Arbeit im Homeoffice, ist mit einer weiterhin hohen Nachfrage
nach Bauland in Boizenburg/Elbe zu rechnen.
Die Entwicklung von Wohnbauland
deckt sich mit dem Regionalen Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg,
demzufolge von Boizenburg/Elbe in besonderem Maße Entwicklungsimpulse für
Wohnfunktion und Gewerbe ausgehen sollen:
„Boizenburg/Elbe hat
aufgrund seiner Größe, der spezifischen Lage als westlichste Stadt
Mecklenburg-Vorpommerns und seiner Bedeutung als Wirtschafts- und Wohnstandort
eine hervorgehobene Stellung im Siedlungsnetz Westmecklenburgs. Entscheidendes
Entwicklungspotenzial für die Ansiedlung von Industrie und Gewerbe sowie von
spezifischen Wohnformen ist die Nähe zur Metropolregion Hamburg.
Siedlungspolitische Zielstellung muss es deshalb sein, Boizenburg/Elbe weiter
zu stärken und dadurch zu einem leistungsfähigen Mittelzentrum zu entwickeln.“
(RREP WM, S.44).
Die Entwicklung von weiteren
Wohnbauflächen steht auch im Einklang mit dem Integrierten
Stadtentwicklungskonzept (ISEK). Dort wird festgestellt, dass bis 2025 weitere
Flächen für Wohnbauland, überwiegend zur Eigentumsbildung, erschlossen werden
müssen.
Es wird ferner davon
ausgegangen, dass der Bedarf bei Einfamilienhäusern und Mietwohnungen im oberen
Mietpreissegment am höchsten sein wird. Darüber hinaus wird im ISEK das Ziel
zur Entwicklung zum Mittelzentrum wiederholt. Mit Stand zum 30.06.2019 bzw.
30.06.2020 erfüllt die Stadt Boizenburg/Elbe 1 von 3 Pflichtkriterien. Im
Mittelbereich, also im Stadtgebiet zzgl. dem Amt Boizenburg Land und dem Amt
Zarrentin, wird der Einwohnergrenzwert noch um ca. 2.000 Einwohner unterschritten.
Der Erfüllungsstand liegt aber bereits bei 93,7%. Die hohe Nachfrage nach
Wohnbauland (z.B. TimePark in Zarrentin, Elbgarten in Boizenburg/Elbe und
Bebauungsplan in Neu Gülze) lässt hier aber eine positive Entwicklung erwarten.
Ebenso liegt der Erfüllungsstand beim Kriterium „Einpendler am Arbeitsort“ bei
93%. Von daher ist zu erwarten, dass die zusätzliche Ausweisung von
Wohnbauland, der Stadt Boizenburg/Elbe dem Status eines Mittelzentrums
näherbringt. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass die Stadt die
Versorgungsfunktionen des gehobenen Bedarfes bereits weitestgehend erfüllt.
In der Bestandsanalyse ist
allerdings festzustellen, dass die Stadt Boizenburg/Elbe die Wohnungsnachfrage
aus planerischer Sicht nur ungenügend erfüllen kann. Mit der mehrheitlichen
Ablehnung einer Wohnbauentwicklung im B-Plan 37 „Küsters Gärten“ und
rechtlichen Hindernissen im B-Plan 21 „Ehm-Welk-Straße“, stehen keine größeren
Wohnbaugebiete mehr zur Verfügung. Der vorliegende Antrag soll diesen
stadtplanerischen Missstand beseitigen.
Die vorgenannte Fläche bietet
sich dabei besonders an, weil sie sich aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Zusammen mit den B-Plänen 1.2 sowie 42 ergibt sich sogar ein ganzheitliches
Bild, weil sowohl Wohnbebauung, Versorgungsfunktion als auch Flächen für
Gemeinbedarf vorgesehen sind. Diese ganzheitliche Planung sollte im Rahmen
einer Quartiersplanung ausgebaut werden. Die Abstimmung dieser drei
Bebauungspläne ist u.a. erforderlich, weil die Stadtvertretung mit der
Beschlussvorlage 095/20/30 die planerische Errichtung einer Schule, Sporthalle
und Außensportanlage im westlichen Teil der vorgenannten Fläche beschlossen
hat. Diese planerisch richtige Entscheidung (u.a. wegen der guten
Verkehrsanbindung) bedingt, dass die Erschließung der „dahinterliegenden“
Fläche auf den B-Plan 42 abgestimmt werden muss, um eine (verkehrstechnisch)
ungünstige Erschließung über die Dr.-Alexander-Straße zu vermeiden. Diesem
Gedanken folgend sollte auch sichergestellt werden, dass die notwendige Versorgungsfunktion
nicht in das neue Gebiet hineingeplant werden muss.
Aus
diesem Grund soll der B-Plan 1.2 einbezogen werden, auf dessen östlicher Seite
die Errichtung einer Versorgungsfunktion bereits planungsrechtlich ausgewiesen
ist.
Der Ausweisung neuer Wohnbauflächen
steht aus Stadtplanungssicht auch nicht entgegen, dass daraus resultierende
Bedarfe für Kitas und Schule nicht gedeckt werden können. Mit dem B-Plan 38 „An
den Behsen“ und dem B-Plan 34 „Einkaufsmarkt an der Schwartower Straße“
betreibt die Stadt aktuell zwei Verfahren zur Ausweisung neuer Kita-Standorte.
Darüber hinaus ist im B-Plan 42 die Errichtung eines Schulgebäudes nebst
Sporthalle und Außensportanlage im planungsrechtlichen Verfahren. Aus Sicht der
Stadt- und Regionalplanung kann eine zusätzliche Wohnbebauung auf den
vorgenannten Flächen daher uneingeschränkt empfohlen werden.
Dagegen sind jedoch die Aspekte
des Natur- und Umweltschutzes abzuwägen, zu deren Schutz sich die
Stadtvertretung in einem Grundsatzbeschluss verpflichtet hat. Dazu ist
grundsätzlich zu sagen, dass eine zusätzliche Flächenversiegelung mit den
vorgenannten Zielen kollidiert. Da die übergeordnete und stadteigene Planung
jedoch eine Förderung der Wohnbauentwicklung vorsieht, sollte der Beschluss
nicht dahingehend ausgelegt werden, dass eine zusätzliche Wohnbauentwicklung in
Boizenburg/Elbe nicht stattfinden darf. Vielmehr sollte die Planung in
besonderem Maße die Aspekte des Klima- und Umweltschutzes berücksichtigen. Eine
geeignete Möglichkeit dazu sind Festlegungen im Bebauungsplan. Darüber hinaus
ist es ggf. angezeigt, das Biosphärenreservatsamt frühzeitig an den Planungen
zu beteiligen.
Im Ergebnis muss aber beachtet
werden, dass das entstehende Wohngebiet marktgängig ist. Deshalb sollte durch
den Bürgermeister frühzeitig geprüft werden, ob ein externer Partner (z.B.
Sparkasse) hinzugezogen wird. Dieser könnte die Stadt auch dabei unterstützen,
das Eigentum an den o.g. Flächen zu erwerben. Denn festzustellen ist, dass der
Großteil der Flächen (ebenso B-Plan 1.2) im Privatbesitz ist. Hier sind
vorhandene Möglichkeiten (Erwerb von Flächen der BVVG,
Flurneuordnungsverfahren, Vorkaufsrecht, Flächentausch etc.) zu nutzen, um
Eigentum an den benötigten Flächen zu erwerben.
Abschließend muss das Vorhaben
auch im Haushalt veranschlagt werden. Trotz der hohen Investitionskosten für
Flächenerwerb, Planung und Erschließung kann und soll das Projekt aber
finanziell erfolgreich verlaufen. Dies gilt umso mehr in der mittelfristigen
Perspektive, da jeder zusätzliche Einwohner den durch die Stadt anzumeldenden
Bedarf im Finanzausgleichsgesetz (FAG) erhöht. Daneben sind auch steigende
Einnahmen aus den Anteilen an der Einkommenssteuer, der Grundsteuer B und durch
den Flächenverkauf zu erwarten.
Eine erste Information der
Öffentlichkeit zu dem Projekt hat im März 2021 stattgefunden. In der
Facebook-Gruppe „Boizenburg“ (Mitglieder: ca. 4.200 Mitglieder) erfolgten 28
Reaktionen, von denen 19 positiv und 9 negativ waren. Über die
Beteiligungsplattform von platz-B sind 7 schriftliche Stellungnahmen von
Bürgern eingegangen, von denen 4 sich eher negativ geäußert haben. Den meisten
Bürgern war dabei wichtig, dass das Projekt andere Aufgaben der Stadt nicht
beeinträchtigt. Dabei wird oft auf einen Missstand bei den Aufgaben Schule,
Kita, Hort und Feuerwehr hingewiesen.
Grundsätzlich
ist aber auch festzustellen, dass ein hohes Informationsbedürfnis seitens der
Bevölkerung besteht. Bei der relativ kleinen Anzahl an Rückmeldungen kann zum
jetzigen Zeitpunkt aber noch kein repräsentatives Stimmungsbild abgegeben
werden.
Lutz Heinrich und Fraktion,
Rainer Wilmer und Fraktion
Alternativen:
Auswirkungen
auf Klima- und Umweltschutz |
Ja |
Nein |
Trifft
nicht zu |
Fördert der Beschluss den Einsatz
erneuerbare Energien? |
|
|
|
Trägt der Beschluss zu Energieeffizienz /
Energiesparen bei? |
|
|
|
Bewirkt der Beschluss geringere Emissionen
im Verkehrsbereich? |
|
|
|
Wird bei einer Baumaßnahme oder
Flächeninanspruchnahme auf ökologische Kriterien geachtet? |
|
|
|
Trägt der Beschluss zur
Flächenentsiegelung bei? |
|
|
|
Wird ressourcenschonend beschafft? |
|
|
|
Weitere positive/negative
Auswirkungen/Anmerkungen: Die Errichtung eines
neuen Quartiers hat Auswirkungen auf Flächeninanspruchnahme,
Energieversorgung, Ressourceneffizienz und Mobilitätsverhalten. Dieser
Einfluss lässt sich zu dem jetzigen Zeitpunkt noch nicht quantifizieren. Es
wird empfohlen, parallel zur verbindlichen Bauleitplanung ein
quartiersbezogenes Energie- und Klimaschutzkonzept zu erstellen, das den zu
erwartenden Energieverbrauch einschätzt, den Einsatz verschiedener
Energieträger und mögliche Bauweisen prüft, Maßnahmen für ein emissionsarmes
Mobilitätsverhalten untersucht und Hinweise gibt, wie diese Aspekte in der
Bauleitplanung berücksichtigt werden können. |
|
|
|
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Aufwendungen |
Einnahmen |
Folgekosten |
Betrag |
Ja
Nein |
Ja
Nein |
Monatlich: Jährlich: |
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ......................................... Gleichstellungs-
(Finanzen)
beauftragte .………………………
Klimabüro ......................................... Personalrat ……………………….
Anlagen: