Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, die Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Boizenburg/Elbe entsprechend des in der Anlage befindlichen Ausschreibungstextes öffentlich auszuschreiben.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 37 Abs. 2 S. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) ist auf Antrag einer Fraktion oder eines Viertels aller Mitglieder der Stadtvertretung die Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters spätestens drei Monate vor dem Wahltag mit einer Bewerbungsfrist von mindestens einem Monat überregional öffentlich auszuschreiben. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass es keine gesetzliche Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung gibt.
Alternativen:
Die Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Boizenburg/Elbe ist nicht öffentlich auszuschreiben.
Anlagen:
- Entwurf
Stellenausschreibung