Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, im Gemeindewahlausschuss für die Wahl zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister am 26. September 2021 vier weitere Mitglieder zu berufen.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 10 Abs. 1
Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist für die Stadt
Boizenburg/Elbe ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Dieser setzt sich aus der
Wahlleitung und vier bis acht weiteren Mitgliedern zusammen. Die genaue Anzahl
der weiteren Mitglieder wird gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 LKWG M-V durch die
Stadtvertretung bestimmt. Die Gemeindewahlleitung muss sodann gemäß § 10 Abs. 1
Satz 4 LKWG M-V aufgrund von Vorschlägen der Parteien und Wählergruppen die
weiteren Mitglieder und ihre Stellvertretung berufen.
Nach der gesetzlichen Regelung soll der Gemeindewahlausschuss in seiner Zusammensetzung den Mehrheitsverhältnissen der Parteien und Wählergruppen in der Stadtvertretung entsprechen. Vorliegend erscheinen – auch mit Blick auf die Besetzung des Gemeindewahlausschusses im Jahre 2019 – vier weitere Mitglieder angemessen, um diesem Erfordernis zu entsprechen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.:
12100000 Sachkonto: 50190000 Verausgabt: Noch verfügbar: 8.300,00 € |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)