Betreff
1. Nachtragshaushaltssatzung 2021
Vorlage
043/21/10
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit den zugehörigen Anlagen.

 

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

In der Mittelfristplanung des Haushaltsjahres 2021 wurde für das Jahr 2022 die Anschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges für die Feuerwehr Boizenburg/Elbe in Höhe von 450.000 € eingeplant (ohne Einzahlungen aus Fördermitteln).

Aufgrund der beabsichtigten Fördermittelbeantragung für das Fahrzeug (Zeitplan vom Antrag bis zum Mittelabfluss der Rechnungen) wurde die Erstellung des 1. Nachtragshaushaltes 2021 erforderlich, damit die Finanzierung des Fahrzeugs im Fördermittelantrag als gesichert dargestellt werden kann (neuer Ausweis als Verpflichtungsermächtigung für 2022).

 

Weiterhin sieht die Genehmigung der Kommunalaufsicht des Landkreises zur Haushaltssatzung 2021 mit Datum vom 16.03.2021 als Auflage für den laufenden Finanzhaushalt Ergebnisverbesserungen bis zu einem ausgeglichenen Saldo am Ende des Finanzplanungszeitraumes 2024 vor. Dies bedeutet zu erzielende Ergebnisverbesserungen von durchschnittlich ca. 500 T€ pro Jahr. Auch diese Verbesserungen konnten bis zum jetzigen Zeitpunkt zu einem großen Teil dargestellt werden.

 

Der Ergebnishaushalt 2021 im 1. Nachtrag enthält geplante Gesamterträge von 17,2 Mio. €. Die Summe der ordentlichen Aufwendungen im 1. Nachtrag 2021 beträgt 19,8 Mio. €.

 

Der geplante Jahresfehlbetrag im 1. Nachtrag 2021 beträgt 2.581.400 €. Der Ergebnishaushalt der Stadt Boizenburg/Elbe ist unter Verwendung einer Entnahme aus Kapitalrücklagen in Höhe von 2.581 T€ ausgeglichen.

 

Im Finanzhaushalt 2021 des 1. Nachtrags sind ordentliche Ein-und Auszahlungen mit einem negativen Saldo von 1.856 T€ geplant (einschließlich Tilgungen von 560 T€). Aus der geplanten investiven Tätigkeit ergibt sich ein negativer Saldo von 12,7 Mio. € (investive Einzahlungen von 11,6 Mio. € abzüglich der investiven Auszahlungen 24,3 Mio. €).

 

Der Finanzhaushalt im 1. Nachtrag 2021 ist unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ausgeglichen.

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 enthält genehmigungspflichtige Bestandteile (investive Darlehensaufnahme 12,0 Mio. € und Verpflichtungsermächtigungen 5,4 Mio. €). Die Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2022 betreffen die neue Sporthalle am Grundschulzentrum 4.943 T€ und das Löschfahrzeug Feuerwehr 450 T€).

 

Zu den weiteren Erläuterungen wird auf die angefügten Anlagen verwiesen.