Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, den Wahltermin für die Wahl der
Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Boizenburg/Elbe auf den 26.09.2021
festzulegen.
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt weiterhin, den Wahltermin für eine
mögliche Stichwahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt
Boizenburg/Elbe auf den 10.10.2021 festzulegen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Amtszeit des
amtierenden Bürgermeisters der Stadt Boizenburg/Elbe Herr Harald Jäschke läuft
zum 24.01.2022 aus.
Die Nachbesetzung
der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters erfolgt
in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl.
Entsprechend § 3
III S.1 Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG-M-V) ist
der Tag der Wahl durch die Stadtvertretung festzulegen. Der Wahltermin darf
nach § 3 III S. 2 LKWG-M-V frühestens 6 Monate und spätestens 2 Monate vor
Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden.
Eine mögliche
Stichwahl nach § 3 IV S. 1 + 2, 1.Halbs. LKWG-M-V ist 2 Wochen später
durchzuführen und ebenfalls durch die Stadtvertretung zu bestimmen.
Am Sonntag, den
26.09.2021, findet die Wahl zum Deutschen Bundestag und die Wahl zum Landtag
von Mecklenburg-Vorpommers statt.
Für die
Wahlorganisation sollte der Wahltermin zur Nachbesetzung der hauptamtlichen
Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters gleichzeitig stattfinden.
Im Haushaltsplan 2021 sind insgesamt 15.000,- € Erträge aus Wahlkostenerstattung und insgesamt 45.700,- € Aufwendungen für die Wahlorganisation vorgesehen.
Anlage: Terminkalender Direktwahl Bürgermeister/in