Betreff
Prüfung Jahresabschluss 2020 Städtebauliches Sondervermögen "Historischer Stadtkern"
Vorlage
018/21/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe prüft den in der Anlage enthaltenen Jahresabschluss 2020 des städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ und erteilt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk über die Prüfung.

 

Wesentliche Prüfungsfeststellungen haben sich nicht ergeben.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V ist für Städtebauliche Sonder-

vermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 165 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen.

 

Der Jahresabschluss 2020 des städtebaulichen Sondervermögens wurde durch die NKHR- Beratung GmbH, Rostock, erstellt.

 

Gemäß § 3 Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist die Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Das Eigenkapital des städtebaulichen Sondervermögens zum Bilanzstichtag 31.12.2020 beträgt 104.578,10 € (im Vorjahr 111.666,77 €). Zu den weiteren Unterlagen wird auf die Anlagen zu dieser Vorlage verwiesen.