Betreff
Prüfung Jahresabschluss 2019 Städtebauliches Sondervermögen "Historischer Stadtkern"
Vorlage
017/21/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe prüft den in der Anlage enthaltenen Jahresabschluss 2019 des städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ und erteilt einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk über die Prüfung.

 

Wesentliche Prüfungsfeststellungen haben sich nicht ergeben.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 64 Abs. 2 der Kommunalverfassung M-V ist für Städtebauliche Sonder-

vermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 165 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen.

 

Der Jahresabschluss 2019 des städtebaulichen Sondervermögens wurde durch die NKHR- Beratung GmbH, Rostock, erstellt.

 

Gemäß § 3 Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist die Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Das Eigenkapital des städtebaulichen Sondervermögens zum Bilanzstichtag 31.12.2019 beträgt 111.666,77 € (im Vorjahr 130.607,91 €). Zu den weiteren Unterlagen wird auf die Anlagen zu dieser Vorlage verwiesen.