hier:Verfahren nach § 13 BauGB
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg beschließt die Aufstellung der 1. Änderung für den B-Plan
24 „westlich Stadtpark, nördlich Hamburger Straße“ im vereinfachten Verfahren
nach § 13 BauGB.
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage
durchgeführt.
Die berührten Träger
öffentlicher Belange werden um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Sachdarstellung und Begründung:
Nachdem der 1. Bauabschnitt der Erschließung fertig gestellt ist, zeigt sich, dass die Festlegung des Bezugspunktes 3 im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 24 nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Danach sind aktuell „normale“ Einfamilienhäuser mit ausgebautem Dachgeschoss zumindest für 5 Parzellen nicht genehmigungsfähig.
Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des B-Planes lag noch keine ingenieurtechnische Erschließungsplanung vor.
Unter Einhaltung eines üblichen Straßengefälles hat sich dann daraus ein Straßen-Höhenniveau im Bereich des BP 3 zwischen 39,00 bis 36,15 m ergeben.
Wenn man davon ausgeht, dass die Fundamentoberkante der zu
errichtenden Einfamilienhäuser mindestens in Höhe des Straßenniveaus angelegt
werden, ist zumindest für 5 Parzellen die Errichtung von klassischen
Einfamilienhäusern nahezu ausgeschlossen.
Daher wird im Text
Teil B -1.1.2 Gebäudehöhen im WA 3- die Höhe des Bezugspunktes der geänderten
Höhenlage angepasst.
Das
Änderungsverfahren kann als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt sind. Folglich
kann die Änderung ohne die frühzeitige Beteiligungen nach § 3 Abs.1 und § 4
Abs. 1 BauGB und ohne Umweltbericht durchgeführt werden.
Die Kosten der
Planänderung werden vom Vorhabenträger übernommen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Planunterlagen