hier: Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohngebiet Dr.-Alexander-Straße Nord“ (Lageplan: Stand März 2021) aufzustellen.
Das Verfahren
für die Änderungssatzung wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren
ohne frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger
öffentlicher Belange durchgeführt.
Sachdarstellung und Begründung:
Der Umstand des begonnenen Verfahrens zur 4. Änderung des B-Planes Nr.6 war Anlass für die AWG, darüber nachzudenken, auch ihre Fläche i.S. einer städtebaulich sinnvolleren Bebauung zu ändern, auch mit der Möglichkeit zur Schaffung einer höheren Anzahl von Wohnungen, da es eine hohe Nachfrage gibt.
Im Wesentlichen werden folgende Planungsziele verfolgt:
Einbeziehung der ca. 450 m² großen Grünfläche in das WA- Gebiet. Die Grünfläche war festgesetzt worden, um eine in den 90 er Jahren dort noch vorhandene Stromfreileitung vor dem Heranrücken der Bebauung zu schützen. Die Freileitung ist schon lange nicht mehr vorhanden.
Wie in dem östlich angrenzenden Gebiet soll die Zulässigkeit von bisher nur 2 Vollgeschossen in die Zulässigkeit von 3 Vollgeschossen geändert werden. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob der Ausbau von Dachgeschossen zulässig ist. Diese Mehrgeschossigkeit schafft nicht nur zusätzliche Wohnfläche, sondern auch die Möglichkeit, wirtschaftlich vertretbare Fahrstühle in die Wohngebäude einzubauen.
Die Baugrenzen sollen so verändert werden, dass für die Anordnung der neuen Wohngebäude eine höhere Flexibilität besteht.
Da die Art der baulichen Nutzung und die Grundflächenzahl nicht geändert werden und eine bauliche Innenentwicklung ermöglicht wird, kann der B-Plan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB geändert werden.
Nach Einleitung eines Änderungsverfahrens durch den Vorhabenträger, hier die AWG Boizenburg, wird die Stadt Boizenburg/Elbe mit dem Vorhabenträger einen städtebaulichen Vertrag abgeschlossen, der die Finanzierung der Änderungsplanung sicherstellt und die Stadt von Kosten freistellt.
Die
Änderung des Bebauungsplanes wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach §
2 Abs.4 BauGB aufgestellt.
Der Vorhabenträgerin trägt die Planungskosten.
Beschlussvorschlag:
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Planunterlagen