Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021
Vorlage
156/20/10/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2021 (einschließlich der in der Anlage enthaltenen 2. Änderungsliste).

 

Der Beschluss der Stadtvertretung vom 22.10.2020 über die Eckdaten zum Haushalt 2021 wird aufgehoben, da sich Planansätze teilweise geändert haben.

 

  


Sachdarstellung und Begründung:

 

Der Haushaltsentwurf 2021 der Stadt Boizenburg/Elbe mit allen vorgeschriebenen Unterlagen wurde am 05.01.2021 verteilt. 

 

In den Sitzungen des Finanzausschusses, des Hauptausschusses und des Ausschusses für Bau und Verkehr wurden Empfehlungen zum Haushaltsentwurf 2021 beschlossen. 

Die Mitglieder der weiteren Fachausschüsse hatten sich angesichts der außergewöhnlichen Pandemiesituation telefonisch zum Haushaltsentwurf 2021 beraten. Die Ergebnisse wurden in die 2. Änderungsliste (siehe Anlage) eingearbeitet.

 

Der Ergebnishaushalt 2021 der Stadt Boizenburg/Elbe enthält geplante Gesamterträge in Höhe von 17,0 Mio. €. Die Summe der ordentlichen Aufwendungen beträgt 20,2 Mio. €. Daraus resultiert ein Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt von 3,2 Mio. €.

Dieser Jahresfehlbetrag kann unter Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage in Höhe von 1,2 Mio. € (= Fehlbetrag aus planmäßigen Abschreibungen abzüglich Auflösungen aus Sonderposten) und einer Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage gemäß § 18 Abs. 5 GemHVO (Vortrag aus der Eröffnungsbilanz 2012) in Höhe von 2,0 Mio. € ausgeglichen werden.

 

Im Finanzhaushalt 2021 sind laufende Ein-und Auszahlungen mit einem negativen jahresbezogenen Saldo von 2,7 Mio. € geplant. Darin enthalten sind Auszahlungen mit einem Betrag von 760 T€ für planmäßige Tilgungen. Der Saldo der geplanten investiven Tätigkeit beträgt -12,4 Mio. €. Der Finanzhaushalt 2021 ist unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ausgeglichen (siehe Anlage Muster 5b im Vorbericht). Ab dem Haushaltsjahr 2024 liegt im Finanzhaushalt kein Ausgleich mehr vor.

 

Die Haushaltssatzung 2021 enthält als genehmigungspflichtige Bestandteile eine  Kreditgenehmigung von 12,5 Mio. € und eine Verpflichtungsermächtigung für 2022 in Höhe von 4,9 Mio. € (neue 2-Feld-Sporthalle Grundschulzentrum). 

 

In der investiven Finanzplanung sind umfangreiche Baumaßnahmen vorgesehen. Dies betrifft im Wesentlichen die investiven Auszahlungen für den geplanten Bau des neuen Grundschulzentrums mit einer neuen 2-Feld-Sporthalle, den Anbau an die Regionale Schule und die Auszahlungen für die Erweiterung des Industriegebietes. Allein für die beiden Schulbauprojekte beträgt die geplante investive Unterdeckung im Jahr 2021 ca. 13,0 Mio. €.

 

Die Wirtschaftspläne 2021 und die Jahresabschlüsse 2019 der Boize-Kino GmbH und der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH werden als Anlage zum Haushaltsplan 2021 an die Rechtsaufsicht des Landkreises gesendet. Ebenso der letzte festgestellte Jahresabschluss 2018 der Stadt Boizenburg/Elbe.

 

Für weitere Informationen und nähere Erläuterungen zur Haushaltsplanung 2021 wird auf den verteilten Haushaltsplan verwiesen.