Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die 1. Fortschreibung der anliegenden
Eckdaten des Ergebnishaushaltes für die Haushaltsplanung 2021.
Sachdarstellung und Begründung:
Auf der Sitzung der
Stadtvertretung am 13.08.2020 wurde beschlossen, zur Sitzung der
Stadtvertretung am 24.09.2020 Eckdaten für die Haushaltsplanung 2021
vorzulegen.
Auf der Sitzung der
Stadtvertretung am 24.09.2020 wurde diese Vorlage zur Beratung in den
Finanzausschuss verwiesen. Zum Zeitpunkt der Sitzung der Stadtvertretung am
24.09.2020 lag der Haushaltserlass des Landes M-V noch nicht vor, da dieser im
Regelfalle erst Anfang Oktober vorliegt.
Anfang Oktober ging
der Haushaltserlass 2021 des Landes bei der Stadt ein. Daraufhin konnten die
Werte aus dem Haushaltserlass des Landes in die Eckdaten eingearbeitet und auf
der Sitzung der Stadtvertretung am 22.10.2020 beschlossen werden. Weiterhin
wurde von der Stadtvertretung beschlossen, die Hebesätze für die Realsteuern in
2021 unverändert zu lassen.
Zwischenzeitlich
liegen neue Informationen zur Höhe der einzuplanenden Personalkosten (gesamt) und zum
beabsichtigten Prozentsatz der Kreisumlage für den Landkreis
Ludwigslust-Parchim ab dem Jahr 2022 vor, die daher zu Veränderungen der
Planzahlen in den Eckdaten führen. Insbesondere das bei unverändertem
Umlagesatz von 39,9 % bestehende negative Ergebnis in Höhe von 23 Mio. € der
laufenden Einzahlungen und Auszahlungen 2021 (siehe Eckwerte des Landkreises
Ludwigslust-Parchim) lässt darauf schließen, dass die Kreisumlageprozentsätze
ab 2022 steigen werden.
Der
Ergebnishaushalt 2021 und auch der Finanzhaushalt 2021 der Stadt werden
aufgrund von bestehenden Vorträgen aus Vorjahren ausgeglichen sein.
Als investive
Baumaßnahmen sollen in 2021 im Wesentlichen der erforderliche Hortumbau des
alten Gebäudes der Bibliothek (zuzüglich Kosten der Container für den
Grundschulbetrieb während der Bauphase), der Anbau an die Regionale Schule
(Baukosten insgesamt ca. 4,7 Mio. €) und die Erweiterung des Industriegebietes
eingeplant werden.
Für das
Haushaltsjahr 2021 ist voraussichtlich eine zu genehmigende investive
Kreditaufnahme von ca. 8 Mio. € erforderlich (unter der Annahme, dass die
Fördermittel für den Anbau an die RTS in Höhe von 2 Mio. € erst in 2022
eingehen).
Weiterhin muss u.a.
eine Verpflichtungsermächtigung 2022-2024 für die städtebauliche Gesamtmaßnahme
Grundschulzentrum (Hortumbau, Schule und neue Sporthalle) in die
Haushaltssatzung 2021 aufgenommen werden.