Betreff
Satzung über die Festsetzung der Aufnahmekapazität Regionale Schule "Rudolf Tarnow"
Vorlage
130/20/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die in der Anlage enthaltene Satzung über die Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Regionalen Schule „Rudolf Tarnow“.  


Sachdarstellung und Begründung:

 

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 12.12.2019 wurde die Verwaltung beauftragt, die Satzungen über die Festsetzungen der Aufnahmekapazitäten an den Schulen in städtischer Trägerschaft zu überarbeiten.  

 

Die Satzung aus dem Jahr 2010 über die Festsetzung der Aufnahmekapazität an der Regionalen Schule „Rudolf Tarnow“ wurde überarbeitet und soll nunmehr beschlossen werden (siehe Anlage). Das Einvernehmen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu der Satzung steht noch aus.

 

Für die Berechnung der Aufnahmekapazität an der Regionalen Schule wurde in Anlehnung an die Ergebnisse der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe „Schulentwicklung“ ein Wert in Höhe von 2,1 qm/Schüler*in berücksichtigt.

 

Gemäß der Schulkapazitätsverordnung des Landes M-V sind Berechnungen mit einem Wert von 1,9 qm/Schüler*in zulässig.

 

Im Gegensatz zur bisherigen Kapazitätssatzung wurden die Fachräume für Kunst, Geographie, Technik und Geschichte nicht mehr zur Berechnung herangezogen. 

 

Derzeit besuchen ca. 504 Schüler*innen die Regionale Schule.