Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt eine überplanmäßige Aufwendung für die Vorauszahlung der Gewerbesteuerumlage für das 4. Quartal 2020 in Höhe von 12.020,60 € (Produktsachkonto 61100000.54310000).
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aus Gewerbesteuer (61100000.40130000).
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadt Boizenburg/Elbe führt quartalsweise Gewerbesteuerumlage an den Landkreis Ludwigslust-Parchim ab. Zur Berechnung der Umlage wird das vierteljährliche Ist-Aufkommen an Gewerbesteuer mit folgender Berechnungsformel herangezogen:
Ist-Aufkommens an Gewerbesteuer x
35 % = Gewerbesteuerumlage
350 %
In den Haushalt 2020 ist eine Gewerbesteuerumlage in Höhe von 208.000,00 € eingeplant. Berechnungsbasis für diesen Ansatz waren die geplanten Gewerbesteuererträge von 1.900.000,00 €. Aufgrund der (trotz der Corona-Pandemie) sehr guten IST-Entwicklung bei den Gewerbesteuererträgen reicht die Planzahl für die Gewerbesteuerumlage 2020 nicht aus.
Für 2020 lag der beschiedene Zahlbetrag des 3. Quartales für die Gewerbesteuerumlage bei 46.004,50 € (Bescheid des Landkreises vom 21.10.2020).
Für das 4. Quartal eines laufenden Jahres wird die Gewerbesteuerumlage per Vorauszahlung in Höhe der Zahlung des 3. Quartales berechnet. Die endgültige Abrechnung erfolgt dann im kommenden Jahr 2021, wenn das Ist-Aufkommen an Gewerbesteuer für das Jahr 2020 insgesamt feststeht.
Damit ergibt sich eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 12.020,60 €. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge aus Gewerbesteuer.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 61100000 Sachkonto: 54310000 Verausgabt: 174.016,10
€ Noch verfügbar: 33.983,90 € |
Deckungsvorschlag: Mehrerträge aus
Gewerbesteuer |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und Soziales)