Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt der Annahme, der in der Sachdarstellung
aufgeführten Geldzuwendung in Höhe von 2.000,00 Euro zu.
Sachdarstellung und Begründung:
Laut § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen.
Über die Annahme von Spendenbeträgen über 1.000,00 EURO hat die Stadtvertretung in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.
Folgender Spendeneingang ist zu verzeichnen:
Spender Betrag
€ Spendenzweck
Versorgungsbetriebe Elbe GmbH 2.000,00 Weidenschneck-Förderung Kunst u. Kultur
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: