Betreff
Grundschulzentrum Boizenburg/Elbe
hier: weitere Vorgehensweise
Vorlage
115/20/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt folgender Verfahrensweise zum GSZ Boizenburg/Elbe zu:

 

Als Interimslösung für die Bauzeit wird der Bereich der Sporthalle in Zahrensdorf genutzt.

 

Die alte Turnhalle am Standort „An der Quöbbe“ soll als sogenannte Mehrzweckhalle, d.h. Nutzung durch Hort, Vereine als auch für kulturelle Veranstaltungen bis zu maximal 199 Personen genutzt werden.

 


Sachdarstellung und Begründung:

In der seit dem 01.10.2020 regelmäßig stattfindenden Bauberatung zum GSZ ist der Stand der derzeitigen Planungen im Beisein der AG Schulen, der Schulleitungen, des Nutzers des Hortes (DRK), der Planer sowie der Verwaltung vorgestellt worden. In diesem Zusammenhang haben sich 2 Themen ergeben, die einer Abstimmung bzw. Zustimmung bedürfen.

 

1. Interimslösung Zahrensdorf

Es besteht die Absicht, die L-R- Grundschule für die Bauzeit der Sanierung und Erweiterung des GSZ (ca. 2 Jahre) auf die Fläche der Sporthalle in Zahrensdorf umziehen zu lassen.

 

Begründung:

In Zahrensdorf gibt es eine Sporthalle und es gibt genügend Platz zum Aufstellen der Interimslösung (Container). In Boizenburg kann dann gebaut werden, ohne dass die Kinder gefährdet sind (keine Kreuzung Schüler- und Baustellenverkehr) Die Bauzeit würde sich wesentlich verkürzen.

Das Problem des Schülertransportes besteht natürlich, welches mit dem Landkreis noch abgestimmt werden muss. Die Schulleitung begrüßt diese Verfahrensweise.

 

2. Nutzungskonzept der alten Turnhalle am Standort der L-R-Grundschule

Der Antrag auf Förderung der neuen Zweifeldsporthalle im Rahmen der Städtebauförderung ist gestellt worden. Inwiefern eine Bewilligung erteilt wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Dadurch kann es sein, dass für eine Übergangszeit die alte Turnhalle noch als Turnhalle für die Schule gebraucht wird.

Sollte eine Förderung der neuen Zweifeldsporthalle zwischenzeitlich erfolgen, ist ein abgestimmtes Nutzungskonzept dieser alten Turnhalle notwendig. Es wird vorgeschlagen, diese alte Turnhalle als sogenannte  Mehrzweckhalle, d.h. Nutzung durch Hort, Vereine als auch für kulturelle Veranstaltungen bis zu maximal 199 Personen zu nutzen. Ab 200 Personen müssen umfangreichere Voraussetzungen als Versammlungsstätte erfüllt werden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: