Betreff
3. Änderung der Abwassersatzung
Vorlage
096/20/30/1
Art
Ergänzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am 22.10.2020 die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung – Abwassersatzung - der Stadt Boizenburg/Elbe.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Im Zusammenhang mit den Vorarbeiten zur Erhebung von Niederschlagswasserbeitragen wurde festgestellt, dass die Satzungsregelung zum Anschlussrecht (§ 4) zu überarbeiten ist.

Hier sollte exakt geregelt werden, welche Grundstücke ein Recht auf den Anschluss an die Abwasseranlagen haben und welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Die weiteren Änderungen (2) und (3) beziehen sich auf Schreibfehler bzw. auf Regelungen, die mit der Änderung des § 4 Abs. 1 entbehrlich geworden sind.

Die Änderungen in § 12 (4) und (5) ergeben sich ebenfalls aus der Neuregelung des § 4 Abs. 1. Der § 20 Satz 1 war zu ändern, da hier bisher nur die Beitragspflicht für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage erfasst war. Dies dient ausschließlich der Information, da alles Weitere über die Beitragssatzungen geregelt wird.

 

 

Die Ursprungsvorlage wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 24.09.2020 vertagt, da einigen Mitgliedern des Gremiums einige rechtliche Begriffe im Satzungstext unklar waren. Diese werden im Folgenden erläutert:

 

1.       Verwendung der Formulierung „gleiches Recht“ statt „selben Recht“ in Art. 1 Abs. 1:

 

Die Verwendung der Formulierung „das gleiche Recht“ ergibt sich unter Zugrundelegung der grammatikalischen Auslegung, die bei der Abfassung von Rechtsnormen zu beachten ist.

 

Das Demonstrativpronomen derselbe/dieselbe/dasselbe wird gesetzestechnisch benutzt, wenn von ganz bestimmten identischen Gegenständen gesprochen wird. Das Adjektiv (der/die/das) gleiche wird dagegen verwendet, wenn von verschiedenen Regelungsgegenständen ausgegangen wird, die sich sehr ähnlich sind („sich aufs Haar“ gleichen).

 

Unter Beachtung dieser grammatikalischen Vorgabe ist die Verwendung der Formulierung „Das gleiche Recht gilt .“ in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 die einzig richtige Formulierung, da in Satz 1 das dort geregelte Anschlussrecht ein anderes ist als das Anschlussrecht, das in Satz 2 geregelt ist: während nämlich das Anschlussrecht aus Satz 1 nur solche Grundstücke betreffen soll, die direkten Zugang zu einer betriebsfertigen öffentlichen Abwasserbeseitigung haben, ist in Satz 2 das (gleiche/ähnliche) Anschlussrecht für solche Grundstücke geregelt, die einen anderweitig gesicherten Zugang zum Anschluss haben.

 

2.       Verwendung und Sinn der Formulierung „erhebliche technische Schwierigkeiten“

in Abs. 4:

 

Bei der Formulierung „erhebliche technische Schwierigkeiten“ in Art. 1 Abs. 4

handelt es sich um einen sog. unbestimmten Rechtsbegriff. Die Verwendung solcher

unbestimmten Rechtsbegriffe ist bei der Abfassung von Normtexten üblich und

verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

 

Unter einem „unbestimmten Rechtsbegriff“ versteht man ein Merkmal in einer Norm, welches der Satzungsgeber – wie hier im vorliegenden Fall - bewusst nicht genau definiert oder festgelegt hat. Grund ist, dass der Gesetzgeber nicht jeden regelungsbedürftigen Sachverhalt vorhersehen und bestimmen kann. Unbestimmte Rechtsbegriffe gewähren daher dem Rechtsanwender eine gewisse Flexibilität bei der Anwendung der Norm. Eine gerichtliche Kontrolle/Auslegung ist im Streitfall ausdrücklich vorgesehen. Dies wird vom Verwender bewusst in Kauf genommen, anstatt durch eine abschließende oder eine nicht abschließende beispielhafte Aufzählung zu riskieren, dass man sich hier endgültig oder tendenziell bindet und der streitige Sachverhalt nicht erfasst ist.

 

Nach nunmehr erfolgter Erklärung sollte jetzt über die Satzung in ihrer ursprünglichen Form befunden werden können.

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:             Unterschrift

 

Fachbereich I                          ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                             ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte    ............................................


Anlagen:

Entwurf- 3. Änderung der Abwassersatzung