Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf Ihrer Sitzung am 22.10.2020 keine
Änderung der Benutzungsordnungen und Überprüfung der Entgelte zum 01.01.2023
für die Dorfgemeinschaftshäuser Schwartow und Gothmann.
Sachdarstellung und Begründung:
Bisher gelten für die Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Boizenburg/Elbe sozialverträgliche Mietpreise, die durch die Stadtvertreter auf Ihrer Sitzung am 13.09.2018 beschlossen und seit dem 01.01.2019 gültig sind. Laut Stadtvertreterbeschluss sollen die Mietpreise alle zwei Jahre angepasst werden. Hierfür bietet sich die Berechnung auf Grundlage des Preisindexes vom statistischen Bundesamt an.
Grundlage für die Indexwerte sind die Werte von 2018 in Höhe von 103,8 Punkten (Zeitpunkt externe Entgeltkalkulation) sowie von 2019 in Höhe von 105,3 Punkten, da der Wert für 2020 noch nicht existiert. Somit ergibt sich eine Erhöhung von 1,45 %.
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Mietpreis bisher |
Mietanpassung nach Indexberechnung |
Vorschlag der Verwaltung |
DGH Schwartow |
200,00 € |
202,90 € |
200,00 |
DGH Gothmann |
250,00 € |
253,63 € |
250,00 |
Eine Änderung zum 01.01.2021 erfolgt nicht. Die nächste Prüfung geschieht zum 01.01.2023.
Die bestehenden Absätze in den Benutzungsordnungen für die Gemeinschaftshäuser ändern sich nicht und bleiben wie folgt:
§ 6 Abs. 1 der
Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Schwartow:
Für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses wird ein kalendertägliches, privatrechtliches Entgelt in Höhe von 200,00 € erhoben. Mit der Miete sind Strom- und Wasserverbrauch und andere Nebenkosten abgegolten.
§ 6 Abs. 1 der Benutzungsordnung für das
Dorfgemeinschaftshaus Gothmann:
Für die Nutzung des Dorfgemeinschaftshauses wird ein kalendertägliches, privatrechtliches Entgelt in Höhe von 250,00 € erhoben. Mit der Miete sind Strom- und Wasserverbrauch und andere Nebenkosten abgegolten.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: