Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg beschließt die Aufstellung der 3. Änderung für den B-Plan
19 „Wohngebiet Gamm/Alte Straße Nordost“ und der 4. Änderung für den B-Plan
20.1 „Wohngebiet Gamm/Alte Straße/Nördlicher Bergweg“ gem § 13 BauGB:
Die Änderung umfasst
den Wegfall der folgenden Festsetzung in beiden Bebauungslänen:
„ Es wird
festgesetzt, dass Nebenanlagen i.S. von Pgraph 14 (1) und Pgraph 13 BauNVO nur
innerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen zulässig sind.“
Die Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3(2) BauGB wird in Form einer einmonatigen Planauslage
durchgeführt.
Die berührten
Träger öffentlicher Belange werden um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Sachdarstellung und Begründung:
Grundsätzlich
können auf den überbaubaren Grundstücksflächen Nebenanlagen im Sinne des § 14
BauNVO zugelassen werden, wenn der Bebauungsplan nichts anderes festsetzt.
Das gleiche gilt
für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen
zulässig sind oder zugelassen werden können, § 23 Abs. 5 BauNVO.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 19 und 20.1 setzen diese Regelung aus, indem unter § 10 der Textlichen Festsetzung der Bebauungspläne steht:
„ Es wird
festgesetzt, dass Nebenanlagen i.S. von Pgraph 14 (1) und Pgraph 13 BauNVO nur
innerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen zulässig sind.“
Diese Festsetzung
sollte entfallen, da in den B- Plänen 19 und 20.1 in Bahlen Nebenanlagen als auch Stellplätze auch
außerhalb der festgesetzten Baugrenze bereits vorhanden sind und es nicht
notwendig ist, diese Regelung aufrecht zu erhalten.
Das
Änderungsverfahren für beide Bebauungspläne kann als vereinfachtes Verfahren
nach § 13 BauGB durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt
sind. Folglich kann die Änderung ohne die frühzeitigen Beteiligungen
nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: