Beschlussvorschlag:
Die Stadt stellt dem
Sportverein „Motor“ für sein geplantes Bauvorhaben auf dem Sportplatz Grüner
Weg zur kommunalen Mitfinanzierung einen Betrag von bis zu 60 T€ aus
vorhandenen städtischen Eigenmitteln zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist
die Darstellung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens.
Die Stadt wird zur
Erfüllung der Voraussetzung einer langfristigen Verfügbarkeit der zu bebauenden
Fläche hierzu für den Verein ein Erbbaurecht bestellen.
Der Stadt dürfen aus
dem Bauvorhaben keine Folgekosten entstehen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die SG Motor Boizenburg e.V. plant seit längerer Zeit den Ersatzneubau für das städtische Funktionsgebäude auf dem Sportplatz Grüner Weg.
Der Ersatzneubau soll durch Eigenmittel der SG Motor Boizenburg e.V., Sponsorengelder, Fördermittel des Landes Mecklenburg-Vorpommern und einen kommunalen Eigenteil finanziert werden. Voraussetzung für die Gewährung von Fördermitteln durch das Land Mecklenburg-Vorpommern (Sportstättenbaurichtlinie) ist u.a., dass die Kommune die Übernahme des nationalen Kofinanzierungsanteiles zusichert. Die Sportstättenbaurichtlinie sieht im Förderbereich I eine Regelförderung von 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100.000,00 €, vor (5.3.2 S.2 SportstbRL M-V). Für Sportanlagen von besonderem Landesinteresse kann das Ministerium für Inneres und Sport, gemäß Ziff. 5.3.3 SportstbRL M-V, Ausnahmen hinsichtlich Förderquote und Förderhöhe zulassen. Nach Ziff. 5.5 der SportstbRL M-V ist dann eine Förderung bis zu 500.000,00 € möglich, wenn der Landessporttag (vermutlich im November 2020) dies empfiehlt und das Ministerium für Inneres und Sport dieser Empfehlung folgt.
Im Haushaltsplan 2020 ist für den Neubau eines Funktionsgebäudes auf dem Sportplatz ein Betrag von 60.000 € vorgesehen, dieser Ansatz ist mit einem Sperrvermerk versehen. Dieser Sperrvermerk muss auch nicht aufgehoben werden, da die finanziellen Mittel für den kommunalen Eigenanteil aus nicht benötigten Investitionsmitteln aus dem Flurneuordnungsverfahren Schwartow generiert werden können. Insofern ist die Stadt hier leistungsfähig.
Voraussetzung für die Übernahme des nationalen Kofinanzierungsanteils durch die Stadt Boizenburg/Elbe ist außerdem die Aussage des Vereinsvorstandes, dass durch den Ersatzbau keine zusätzlichen Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten auf die Stadt zukommen. Das Gebäude soll energetisch autark sein.
Da es sich hier um die Bereitstellung geringer finanzieller Mittel durch die Stadt handelt, gelten die Voraussetzungen des § 9 Abs. 3 der GemHVO M-V.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: