Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung Eckwerte für den Haushalt 2021 und die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung vorzulegen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Verwaltung hat es rechtswidrig versäumt, zum 31. 05. 2020 den Jahresabschluss 2019 vorzulegen. Sie hat außerdem entgegen der Bestimmung in der Hauptsatzung die Stadtvertretung zum 30. Juni nicht über den Stand des Haushaltsvollzugs einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele unterrichtet. Der regelmäßig vorgelegte Kennziffernspiegel ist hierfür kein Ersatz.
Umso wichtiger ist für die Stadtvertretung, dass sie frühzeitig informiert ist, wie sich die wichtigsten Ausgabe- und Einnahmepositionen im Ergebnis- und Finanzhaushalt einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung entwickeln.
Bedeutsam ist u. a., wie der Prognose entgegen zu wirken ist, dass die Stadt nach derzeitigem Kenntnisstand ab dem Jahr 2022 nicht mehr in der Lage sein wird, die ordentliche Tilgung im Finanzhaushalt zu finanzieren, weil die Leistungsfähigkeit der Stadt überschritten wird.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Antrag von Herrn
Wilmer, Fraktionsvorsitzender BfB