Betreff
1. Fortschreibung: Schulentwicklung in Boizenburg/Elbe; Antrag der Stadtvertreter Heiko Kletzin, Bernd Buck, Nico Leschinski und Patrick Sevecke
Vorlage
078/20/ST
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, die Schulentwicklungsplanung (Drs. 164/19/FR-DieLinke/BfB/CDU/SPD/1) fortzuschreiben und sich künftig an den folgenden Feststellungen zu orientieren:

 

1. Zur Beschulung der Kinder im Grundschulbereich wird sowohl das „Grundschulzentrum“ als auch die „Grundschule an den Eichen“ benötigt. In unmittelbarer Nähe des „Grundschulzentrums“ müssen eine Sporthalle und eine Außensportanlage geschaffen werden. Maßgeblich für die Umsetzung der Maßnahme, mit Ausnahme des Standortes der Sporthalle, ist der beschlossene Vorentwurf (Drs. 211/19/30). Über den Standort der Sporthalle soll die Stadtvertretung noch 2020 endgültig beschließen. Des Weiteren wird die Erweiterung der „Grundschule an den Eichen“ um einen Klassenraum als notwendig erachtet.

 

2. Zur Beschulung der zu erwartenden Zahl von Schülerinnen und Schülern im Regionalschulbereich, wird ein weiterer regionaler Schulstandort benötigt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die finanzielle Darstellung der Maßnahme zum Fertigstellungstermin 2025 vorzubereiten. Darüber hinaus ist durch den Bürgermeister ein Zeitstrahl bis zur Fertigstellung der zweiten Regionalen Schule bis zum 10. September 2020 vorzulegen.

 

3. Der kurzfristig zu realisierende Anbau der „Stelze“ an der Regionalschule „Rudolf-Tarnow“ ist alternativlos, um den dringendsten Bedarf zu decken. Der Anbau soll acht Räume in Klassenraumgröße sowie eine Mensa umfassen. Daneben ist nach Art der Gebäudekubatur zu prüfen, ob ein weiterer Raum (ggf. Lehrerzimmer) geschaffen werden kann. Im Anbau sind die technischen Voraussetzungen für ein digitales Lernumfeld zu schaffen. Die Fertigstellung soll im Jahr 2022 erfolgen. Sollten bis dahin unterjährig oder zum Beginn eines neuen Schuljahres Kapazitätsengpässe entstehen, so wird der Bürgermeister beauftragt, Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Eine diesbezügliche Vorfestlegung wird nicht mehr vorgenommen.

 

4. Zur Realisierung des zweiten regionalen Schulstandortes sind im Bereich Schwanheider Straße/Schwarzer Weg Flächen zu sichern. Der Flächenbedarf für Schulgebäude, Dreifeld-Sporthalle und Außensportanlagen wird auf ca. 6 ha geschätzt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die benötigten Flächen unverzüglich eigentumsmäßig zu sichern. Alternative Standorte sind einstweilen nicht weiter zu prüfen, weil an anderer Stelle eine möglicherweise später erforderliche räumliche Erweiterung nicht möglich ist.

 

5. Um sowohl die Erweiterung des, in modulbauweise zu errichtenden, zweiten regionalen Schulstandortes, als auch die Entwicklung der Sportstätte zu gewährleisten, ist für den Bereich östlich Schwanheider Straße, nördlich Schwarzer Weg, eine Bereichsplanung aufzustellen und der Stadtvertretung zum Beschluss vorzulegen. Federführend ist der Ausschuss für Stadtplanung, Regionalplanung und Umwelt.

 

6. Die Kapazität der Sporthalle „Richard Schwenk“ reicht nicht aus, um einen ordnungsgemäßen Sportunterricht für das Gymnasium und die Regionalschule „Rudolf Tarnow“ zu gewährleisten. Der Bedarf für eine weitere Zweifeld-Sporthalle wird vom Landkreis anerkannt (Gespräch vom 25.06.2020). Der Bürgermeister wird beauftragt, unverzüglich Gespräche mit dem Landkreis aufzunehmen, um die finanzielle und räumliche Darstellung der Maßnahme zu gewährleisten.

 

Sie beschließt weiterhin:

a.) Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Land unverzüglich die Unterlagen vorzulegen, welche Grundlage für eine verpflichtende Finanzierungsbeteiligung des Landes für die Erweiterung der Regionalschule „Rudolf Tarnow“ sind.

b.) Der Bürgermeister wird beauftragt, die zuständigen Gremien über die Ergebnisse in Sachen Schulplanung zu unterrichten. Des Weiteren hat er, jeweils zum 1. Oktober eines Jahres, einen Bericht zum Stand der Entwicklung der Schülerzahlen vorzulegen, aus der auch das Raumangebot und (haushaltsrelevante) Handlungsbedarfe hervorgehen.

c.) Der Hauptausschuss wird ermächtigt, mit seinen Mitgliedern an Verhandlungen/Gesprächen mit Dritten in Schulplanungsangelegenheiten teilzunehmen. Seine Mitglieder sind vom Bürgermeister über den Gegenstand der Beratungen zu informieren und schriftlich einzuladen.

 

Darüber hinaus beauftragt die Stadtvertretung die AG Schule ihre Arbeit fortzusetzen.

Sie wird:

- die Umsetzung der getroffenen Beschlüsse begleiten, kontrollieren und fortschreiben,

- die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises und der Stadt begleiten,

- der Stadtvertretung und ihren Gremien zuarbeiten, insofern weitere Entscheidungen zur Entwicklung des Schulstandortes Boizenburg/Elbe erforderlich sind.

Die Zuständigkeiten und Befugnisse der Stadtvertretung sowie der Ausschüsse werden nicht berührt.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Die Stadtvertretung hat letztmalig am 12. Dezember 2019 einen Rahmenbeschluss zur Schulentwicklung in Boizenburg/Elbe gefasst (Drs. 164/19/FR-Die Linke/BfB/CDU/SPD/1). Aufgrund der Tatsachenentwicklung sieht die AG Schule die Notwendigkeit, diesen Beschluss fortzuschreiben.

 

(1) Die Stadtvertretung hat bereits in ihrem Beschluss vom 12. Dezember 2019 die Notwendigkeit für zwei Grundschulen in Boizenburg/Elbe anerkannt. Im Rahmen der Erarbeitung der 1. Fortschreibung sind die zugrundeliegenden Zahlen nur summarisch geprüft worden. Dabei ist festgestellt worden, dass keine evidenten Soll-Ist-Abweichungen bestehen. Insofern ist der Bedarf für zwei Grundschulen fortgeschrieben worden. Eine erneute Prüfung findet mit der Veröffentlichung der vorläufigen Zahlen des Landkreises zur Schulentwicklungsplanung (August/September 2020) statt. Insofern an der „Grundschule an den Eichen“ der Bedarf für einen weiteren Klassenraum als notwendig erachtet wird, so wird damit nur die tatsächliche Entwicklung nachvollzogen und kein weiterer Klassenraum gefordert. Auf Wunsch eines Mitgliedes der  Stadtvertretung wird die Empfehlung der AG Schule zum Standort der Sporthalle am Wall nicht wiederholt. Durch die AG Schule wird dennoch darauf hingewiesen, dass noch in 2020 eine Beschlussfassung in der Stadtvertretung erfolgen sollte, um die Schulentwicklung am Standort „Grundschulzentrum“ nicht zu beeinträchtigen.

 

(2) Der Bedarf für eine zweite Regionalschule wird ebenfalls aus dem Beschluss der Stadtvertretung vom 12. Dezember 2019 abgeleitet. Auch hier ist nur summarisch geprüft worden, ob eine evidente Soll-Ist-Abweichung besteht. Eine Festlegung auf eine Schüleranzahl erfolgt hingegen nicht mehr, da diese zum jetzigen Zeitpunkt als unzweckmäßig angesehen wird. Eine entsprechende Fortschreibung soll hier mit Verabschiedung der Schulentwicklungsplanung des Landkreises im Januar/Februar 2021 erfolgen. Neu aufgenommen ist der beabsichtigte Fertigstellungstermin der zweiten Regionalschule im Jahr 2025. Dies folgt mittelbar aus den Überlegungen der AG Schule zum Raumprogramm des Erweiterungsbaus „Stelze“. Auf Grundlage der Schulentwicklungsplanung der Stadt (letztmalig fortgeschrieben am 12. Mai 2020) kann angenommen werden, dass bis zu diesem Zeitpunkt ausreichend Kapazitäten zur Unterbringung der zur erwartenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern vorgehalten/geschaffen werden können. Ausreichend ist hier in dem Sinn zu verstehen, dass ein Lernerfolg noch möglich ist – das gewünschte Klassenraumprinzip kann hingegen voraussichtlich nicht erreicht werden. Andererseits kann zum jetzigen Zeitpunkt angenommen werden, dass zum Schuljahr 2025/2026 insgesamt 35 Klassen im Regionalschulbereich in Boizenburg/Elbe beschult werden. Damit wäre eine Teilung in zwei Schulen (20 Klassen in der Regionalschule „Rudolf-Tarnow“, 15 Klassen in der Regionalschule II) denkbar, da die kritische Masse an Schülerinnen und Schülern für eine zweite Regionalschule voraussichtlich erreicht wäre. Der Fertigstellungstermin und das Raumprogramm korrespondieren mit der tatsächlichen Entwicklung der Schülerzahlen, der Schulentwicklungsplanung des Landkreises, der Erschließung neuer Wohngebiete, den einschlägigen Vorgaben des Landes, den tatsächlichen Klassenteilern sowie mit der Verfügbarkeit von Haushalts- und Fördermitteln. Neu eingefügt ist außerdem der Auftrag an den Bürgermeister, einen Zeitstrahl bis zur Fertigstellung der Maßnahme zu erarbeiten. Als Grundlage kann die Stellungnahme des Bürgermeisters zu dieser Beschlussvorlage dienen.

 

(3) Der Bedarf für einen Erweiterungsbau „Stelze“ wird weiterhin anerkannt und insofern fortgeschrieben. Das Raumprogramm geht zurück auf die Vergabeentscheidung vom 18. Februar 2020 bzw. 19. März 2020. Im Rahmen der Auswahl des Architektenbüros wurde über die grundsätzliche Kubatur des Objektes und die grobe räumliche Gestaltung beschieden. Die Mitglieder der Stadtvertretung haben bereits bei der Vorauswahl am 18. März 2020 herausgestellt, dass sie sich die Konkretisierung des Raumprogrammes vorbehalten. Die Notwendigkeit dafür folgt aus zwei Gründen. Zum einen sollte der Erweiterungsbau nicht zu klein sein, damit bis zur Fertigstellung der zweiten Regionalschule die derzeitige Situation sich nicht weiter zuspitzt. Zum anderen sollte der Erweiterungsbau nicht zu groß sein, damit man sich die Chancen zur Verwirklichung einer zweiten Regionalschule nicht verbaut. Deshalb wurde durch die AG Schule sowohl die 6-Raum-Lösung als auch die 8-Raum-Lösung erwogen. Aus der Bewertung der vorliegenden Schülerzahlen ging keine Variante als zwingend hervor. Letztlich hat die AG Schule sich für die 8-Raum-Lösung entschieden. Dies folgt u.a. aus der Überlegung, dass mehr Räume in Klassenraumgröße einen zusätzlichen zeitlichen Puffer schaffen, falls die Realisierung der zweiten Regionalschule sich verzögern sollte. Andererseits würden damit nach der Teilung mehr Räume am Standort „Rudolf-Tarnow-Schule“ verbleiben. Dadurch wird es eher möglich sein, dass Klassenraumprinzip auch für die „Rudolf-Tarnow-Schule“ zu etablieren. Dies ist umso höher zu gewichten, da auch die neue Schulbauverordnung das Klassenraumprinzip anerkennt. Letztlich wurde in die Überlegungen auch einbezogen, dass dadurch evtl. der Zubau von weiteren Klassenraumcontainern vermieden werden könnte – womit die AG Schule ihre Festlegungen des Dezember-Beschlusses modifiziert hat. Abschließend wurden auch Überlegungen zur fortschreitenden Digitalisierung am Standort „Rudolf-Tarnow-Schule“ einbezogen. Der Erweiterungsbau „Stelze“ soll in allen Räumen die technischen Voraussetzungen für digitales Lernen vorhalten. Im Vergleich zur 6-Raum-Lösung, hat man mit der 8-Raum-Lösung zwei digitalisierte Räume mehr. Dies gewinnt zusätzlich an Bedeutung, weil die Digitalisierung des Alt-Gebäudes sich als kompliziert darstellt. Ausweislich der Darstellungen der Verwaltung, ist mit einem hohen Kapitaleinsatz allein für die Schaffung der technischen Voraussetzungen zu rechnen, weshalb angenommen werden muss, dass die Digitalisierung des Alt-Gebäudes sich weiter verzögert. Eingeflossen sind darüber hinaus Überlegungen zur Schaffung eines großen Lehrerzimmers, zusätzlicher Fachräume sowie ggf. einer Bibliothek. Aufgrund des zu erwartenden Qualitätsanstieges, hat die AG Schule letztlich eine Empfehlung für die 8-Raum-Lösung ausgesprochen. Die zu erwartenden Mehrkosten für die zwei zusätzlichen Räume werden als vertretbar eingeschätzt. Neu eingefügt wurde der Fertigstellungstermin im Jahr 2022 – wobei angemerkt werden kann, dass eine frühere Fertigstellung wünschenswert ist. Wie bereits angemerkt hat die AG Schule ihre Vorfestlegung zur Erweiterung der Container modifiziert. Dies folgt u.a. auch aus der  Festlegung der AG Schule, Lösungsvorschläge für unterjährige bzw. zu Beginn eines neuen Schuljahrs auftretende Kapazitätsengpässe durch die Verwaltung vorbereiten zu lassen. Damit soll auch der Aufgabenbereich zwischen Verwaltung und AG teilweise neu definiert werden. Die Verwaltung soll zukünftig eher operativ tätig werden, während die AG Schule das Primat für die strategische Planung beansprucht. Letzteres erfolgt in Vorbereitung von Entscheidungen der Stadtvertretung und ohne Beschneidung ihrer Kompetenz.

 

(4) Die alte Ziffer 4 wurde ersatzlos gestrichen, da die Gespräche ergebnislos verliefen und insofern überholt sind. Stattdessen wurde die alte Ziffer 5 als neue Ziffer 4 eingefügt. Diesbezüglich ist anzumerken, dass eine Vorfestlegung für den Standort östlich Schwanheider Straße, nördlich Schwarzer Weg, südlich B 5, westlich Dr.-Alexander-Straße empfohlen wird. Dies folgt aus der Abwägung der drei möglichen Standorte. Der alte Alternativstandort gegenüber des Grenzlandmuseums wurde verworfen, weil er u.a. planungstechnisch nicht gesichert ist. Dadurch ist zu befürchten, dass der Neubau einer Schule sich verzögern bzw. gänzlich erfolglos verlaufen würde. Der andere Alternativvorschlag, die zweite Regionalschule auf dem Gelände des Sportplatzes an der Fliesenfabrik zu errichten (im Wesentlichen Flur 36, 86/10, 86/1, 86/5), wurde ebenfalls verworfen. Dies folgt aus der Grundannahme, dass mit weiterem Zuzug nach Boizenburg/Elbe zu rechnen ist. Die räumliche Erweiterungsmöglichkeit hat also eine überragende Bedeutung. Diese wird von der AG Schule bei den betreffenden Flurstücken nicht gesehen. Sie werden in westlicher Richtung durch das Flurstück 86/6 (Fliesenwerke), in südlicher Richtung durch Wohnbebauung, in nördlicher Richtung durch den Sportplatz bzw. den Abraumberg der Fliesenwerke und in westlicher Richtung durch die KITA begrenzt. Außerdem wäre die verkehrstechnische Erschließung schlechter als bei der erstgenannten Variante (Schwanheider Straße). Die Vorteile, u.a. siedlungstechnische Aufwertung des Bahnhofes, Flächeneigentum durch die Stadt Boizenburg/Elbe und Anbindung an einen bestehenden Sportplatz, vermögen die Nachteile aus Sicht der AG Schule nicht aufzuwiegen. Letztlich empfiehlt die AG Schule deshalb den Standort an der Schwanheider Straße. Hier besteht bereits eine vorbereitende Bauleitplanung, als auch die Möglichkeit eines (Kanal-)Anschlusses über die Schwanheider Straße. Außerdem besteht die Möglichkeit, das Areal nach Osten hin weiter zu erschließen, sollte weiterer Bedarf entstehen. Darüber hinaus wird die verkehrstechnische Erschließung über die B5 als günstig angesehen. Die Nachteile, u.a. die Kosten für den Flächenerwerb, können die Vorteile aus Sicht der AG Schule nicht aufwiegen. Neu eingefügt wurde u.a. der Flächenbedarf, der von der AG Schule und Verwaltung auf ca. 6 ha eingeschätzt wird. Anzumerken ist dabei, dass das Schulareal an die Schwanheider Straße anschließen soll und nicht, wie im Flächennutzungsplan ursprünglich vorgesehen, weiter östlich. Zum Erwerb der Flächen wurde durch die AG Schule sowohl der Kauf, als auch der Flächentausch im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens vorgeschlagen. Unabhängig von der gewählten Form soll der Bürgermeister schnellstmöglich auf eine eigentumsmäßige Sicherung der Flächen hinwirken bzw. diese der Stadtvertretung zum Beschluss vorlegen.

 

(5) Wesentlich für die Standortentscheidung Schwanheider Straße ist die Möglichkeit einer räumlichen Erweiterung. Damit diese Nutzung nicht mit anderen Nutzungen konkurriert (u.a. Wohnbebauung), wird der Stadtvertretung die Aufstellung einer Bereichsplanung empfohlen. Diese sollte auch die Entwicklung der Sportstätte mit umfassen, welche von der AG Schule jedoch nur randseitig betrachtet wurde. Aus Sicht der AG Schule wird es jedoch als erforderlich angesehen, neben einer Dreifeld-Sporthalle und einer Außensportanlage auch eine 400m-Laufbahn zu schaffen. Ob dies im Weiteren zur Entwicklung eines Sportzentrums führt, ist durch die zuständigen Ausschüsse und die Stadtvertretung zu bescheiden. An dieser Stelle wird lediglich darauf hingewiesen, dass die Bedarfe von Schule, Sport und Wohnen aufeinander abgestimmt werden sollten. Ferner wird vorläufig festgelegt, dass die zweite Regionalschule in modulbauweise errichtet werden soll. Dies sichert für die Zukunft schnell verfügbare und kostengünstige Erweiterungsmöglichkeiten.

 

(6) Bezüglich der Kapazität der Sporthalle „Richard-Schwenk“ bestehen die Engpässe fort. Kurz- bis mittelfristig ist hier eher mit einer Verschlimmerung der Situation zu rechnen, da die Schülerzahlen am Standort voraussichtlich weiter ansteigen. Selbst mit Teilung der Schulen im Jahr 2025, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Kapazitäten nicht ausreichen werden. Dieser Bedarf wurde nun vom Landkreis (Gespräch vom 25. Juni 2020) anerkannt. Ausweislich der Auskunft der 4. Beigeordneten des Landrates, wird dieses Vorhaben nun auf Ebene des Landkreises weiter verfolgt. Dabei wird der Bau einer Zweifeld-Sporthalle favorisiert. Eine Festlegung zur Kostentragung oder zum Standort der Sporthalle besteht noch nicht. Deshalb wird der Bürgermeister aufgefordert, diesbezüglich weitere Gespräche zu führen. Durch die AG Schule wird eine Spiegelung der Sporthalle empfohlen, da dadurch Synergieeffekte zu erwarten sind. Außerdem wird gegenüber dem Bürgermeister angeregt, die Aufstockung auf eine Dreifeld-Sporthalle (ggf. mit Kostenteilung zwischen Landkreis und Stadt) zu prüfen. Durch Herrn Wilmer ist bereits am 25. Juni 2020 darauf hingewiesen worden, dass die Maßnahme spätestens im Doppelhaushalt 2022/2023 des Landkreises  veranschlagt werden müsse. Zum jetzigen Zeitpunkt sind mindestens zwei Kreistagsfraktionen über das Anliegen der Stadt Boizenburg/Elbe informiert.

 

Die Kapazitätsverordnungen für die Grundschulen werden als erledigt angesehen. Die AG Schule wird jedoch die Kapazitätsverordnung für die Regionalschule „Rudolf-Tarnow“ überprüfen.

 

a) Abweichend vom Dezember-Beschluss wird der zweite Anstrich in Buchstabe a) umbenannt und inhaltlich geändert. Derzeit liegt (wohl) kein vorwerfbares Verschulden des Landes bei der Fördermittelvergabe vor. Stattdessen konnten durch die Stadt Boizenburg/Elbe die notwendigen Unterlagen (insbesondere nach DIN 276) zur Beantragung einer Sonderbedarfszuweisung noch nicht vorgelegt werden. Dies ist unverzüglich nachzuholen, sobald die benötigten Unterlagen vorliegen. Ein Verlust der Fördermittel ist in jedem Fall abzuwenden.

 

b) Im Wesentlichen Fortschreibung des alten Anstriches drei. Erweiterung um Bericht über das Raumangebot und Verweis darauf, dass insbesondere über die haushaltsrelevanten Handlungsbedarfe aufgeklärt werden soll.

 

c) Im Wesentlichen Fortschreibung des alten Anstriches vier. Erweiterung um das Erfordernis der schriftlichen Einladung.

Im Weiteren wird neu festgestellt, dass der Schulentwicklungsplan für Boizenburg/Elbe regelmäßig fortgeschrieben werden soll.

 

 

Alternativen:

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:             Unterschrift

 

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