Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, den Eigenanteil für die
2. Förderperiode des
Bundesprogrammes „Demokratie leben“ für die Haushaltsjahre 2021-2024
bereitzustellen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die 2. Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ läuft von 2020 bis 2024. Die Antragstellung durch die Stadt erfolgt jährlich an die zentrale Regiestelle in Schleife.
In der Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Demokratie
Leben!“ ist festgelegt (Art und Umfang, Höhe der Zuwendung):
Die Gewährung einer Zuwendung setzt grundsätzlich den Einsatz von städtischen Eigenmitteln in Höhe von mind. 10 % der Gesamtausgaben im Bewilligungszeitraum voraus.
Die max. Höhe der jährlichen Zuwendung beträgt im Handlungsbereich Kommune 125.000,00 € je Partnerschaft für Demokratie.
d.h. Bundesmittel (BM) 125.000,00 € beantragt = 90 %
Kommunale Mittel (KM) 13.888, € ca 13.900,00 € = 10%
Gesamtsumme: 138.900 € =100%
An Eigenmitteln/Kommunalen Mitteln müssten jährlich max. 13.900,00 € bis 2024 – Ende der 2. Förderperiode – in den Haushaltsplan eingestellt werden.
Die Antragstellung für das folgende Jahr erfolgt in der Regel im September.
Der zentralen Regiestelle muss der Nachweis vorliegen, dass die Kommunalen Mittel im Haushalt eingestellt werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: