Betreff
Umsetzung des Beschlusses über die Auszahlung des pauschalierten Einsatzgeldes für die Feuerwehren der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
067/20/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung am 13.08.2020 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 7.500,00 € im Ergebnishaushalt im Produkt 1.2.600.000   54190000 (Brand- und Katastrophenschutz – Zuschüsse) einzustellen zur Umsetzung des Beschlusses 001/20/FR-SPD Punkt 2 als freiwillige Leistung.

Die Finanzierung der zusätzlichen Aufwendungen erfolgt im Jahr 2020 durch Minderausgaben im Deckungsring des Produktes, ab 2021 erfolgt die Einstellung der Haushaltsmittel im o.g. Produkt und Sachkonto.

Die Zahlung des „Einsatzgeldes“ erfolgt rückwirkend zum 01.01.2020 in die Kameradschaftskassen der Ortsfeuerwehren der Stadt Boizenburg/Elbe.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Auf Antrag der SPD-Fraktion vom 21.12.2019 beschloss die Stadtvertretung am 03.06.2020 mit der BV 001/20/FR-SPD die Einführung eines pauschalierten „Einsatzgeldes“ in Höhe von 50,00 € für jeden Einsatz der jeweiligen Feuerwehr der Stadt Boizenburg/Elbe.

Die Verwaltung erhielt den Auftrag, dafür eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten.

Nach Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist die Zahlung des pauschalierten „Einsatzgeldes“ eine freiwillige Leistung zur Ausrüstung und Unterhaltung der öffentlichen Feuerwehr nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit dem aufgestellten Brandschutzbedarfsplan und keine Entschädigung nach § 24 des Gesetzes und somit nicht in der Hauptsatzung zu regeln.

Bei einer voraussichtlichen Anzahl von 150 Einsätzen für alle Ortswehren ergibt sich

150 x 50,00 €/Einsatz = 7.500,00 €, die zur Verfügung zu stellen sind.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, die zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 7.500,00 € im Ergebnishaushalt 2020 im Produkt 1.2.600.000   5419000 (Brand- und Katastrophenschutz - Zuschüsse) einzustellen und die Finanzierung der Mehraufwendungen durch Minderausgaben in anderen Sachkonten des gleichen Produkts im Rahmen des Deckungs-ringes zu finanzieren. Die Auszahlung des pauschalierten „Einsatzgeldes“ soll rückwirkend zum 01.01.2020 erfolgen.

 

Die Planung für die Folgejahre erfolgt dann mit der Haushaltsplanung in dem genannten Produkt + Sachkonto.

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich     7.500,00 €

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:  1.2.600.000

Sachkonto:    54190000      

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

Deckungsring   1.2.600.000   -  2020

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: