Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt in ihrer Sitzung
am 13.08.2020 zusätzliche Aufwendungen in Höhe von 7.500,00 € im
Ergebnishaushalt im Produkt 1.2.600.000
54190000 (Brand- und Katastrophenschutz – Zuschüsse) einzustellen zur
Umsetzung des Beschlusses 001/20/FR-SPD Punkt 2 als freiwillige Leistung.
Die Finanzierung der zusätzlichen Aufwendungen erfolgt im Jahr 2020 durch
Minderausgaben im Deckungsring des Produktes, ab 2021 erfolgt die Einstellung
der Haushaltsmittel im o.g. Produkt und Sachkonto.
Die Zahlung des „Einsatzgeldes“ erfolgt rückwirkend zum 01.01.2020 in die
Kameradschaftskassen der Ortsfeuerwehren der Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Auf Antrag der SPD-Fraktion vom 21.12.2019 beschloss die Stadtvertretung
am 03.06.2020 mit der BV 001/20/FR-SPD die Einführung eines pauschalierten
„Einsatzgeldes“ in Höhe von 50,00 € für jeden Einsatz der jeweiligen Feuerwehr
der Stadt Boizenburg/Elbe.
Die Verwaltung erhielt den Auftrag, dafür eine entsprechende Änderung
der Hauptsatzung vorzubereiten.
Nach Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises
Ludwigslust-Parchim ist die Zahlung des pauschalierten „Einsatzgeldes“ eine
freiwillige Leistung zur Ausrüstung und Unterhaltung der öffentlichen Feuerwehr
nach dem Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 in
Verbindung mit dem aufgestellten Brandschutzbedarfsplan und keine Entschädigung
nach § 24 des Gesetzes und somit nicht in der Hauptsatzung zu regeln.
Bei einer voraussichtlichen Anzahl von 150 Einsätzen für alle Ortswehren
ergibt sich
150 x 50,00 €/Einsatz = 7.500,00 €, die zur Verfügung zu stellen sind.
Der Bürgermeister schlägt vor, die zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von
7.500,00 € im Ergebnishaushalt 2020 im Produkt 1.2.600.000 5419000 (Brand- und Katastrophenschutz -
Zuschüsse) einzustellen und die Finanzierung der Mehraufwendungen durch
Minderausgaben in anderen Sachkonten des gleichen Produkts im Rahmen des
Deckungs-ringes zu finanzieren. Die Auszahlung des pauschalierten
„Einsatzgeldes“ soll rückwirkend zum 01.01.2020 erfolgen.
Die Planung für die Folgejahre erfolgt dann mit der Haushaltsplanung in
dem genannten Produkt + Sachkonto.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Jährlich 7.500,00 € |
Produkt.:
1.2.600.000 Sachkonto: 54190000 Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: Deckungsring 1.2.600.000 -
2020 |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: