Betreff
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2020
Vorlage
051/20/10/1
Art
Ergänzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hebt den Beschluss 006/20/10/01 vom 19.03.2020 auf.

 

Sie beschließt die anliegende Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2020 

(einschließlich der in der Sachverhaltsdarstellung genannten Sperrvermerke, die durch Beschluss der Stadtvertretung aufgehoben werden können).

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Am 19.03.2020 wurde die Haushaltssatzung 2020 von der Stadtvertretung beschlossen.

Die Satzung enthielt genehmigungspflichtige Bestandteile (Darlehensaufnahme und Verpflichtungsermächtigungen). Am 07.05.2020 wurden von der Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu dieser Haushaltssatzung verschiedene Hinweise und Feststellungen an die Stadt übermittelt, um dieser Gelegenheit zur Anhörung zu geben.

 

In dem Schreiben der Kommunalaufsicht wurden Hinweise zu fehlerhaften Positionen in der Haushaltssatzung gegeben, die aufgrund des erstmaligen Anwendens des neuen Haushaltssatzungsmusters entstanden waren. Insbesondere muss nun die Tilgung für die Darlehen unter der Position 2. a) in den Auszahlungen enthalten sein. Weiterhin betrafen die Hinweise den Ausweis der investiven Mittel des Landes, die gemäß des neuen § 23 FAG auch für Instandhaltungsaufwendungen verwendet werden können. Dies war von der Stadt so geplant worden, um den Ergebnishaushalt zu entlasten. Allerdings resultierten aus dieser Verfahrensweise höhere investive Darlehensaufnahmen, da diese investiven Landesmittel nicht dem Finanzhaushalt zur Verfügung standen. Insofern beabsichtigte die Kommunalaufsicht, ca. 1,4 Mio. € investive Darlehensaufnahme für das Jahr 2020 nicht zu genehmigen.   

 

Im Ergebnis der Abstimmungen wurde vereinbart, dass ein erneuter Beschluss der Satzung durch die Stadtvertretung erfolgen soll. Aufgrund der hohen investiven Kreditaufnahmen sollen nunmehr auch die investiven Landesmittel im investiven Finanzhaushalt eingeplant werden. Dadurch verringert sich das laufende Ergebnis der Mittelfristplanung im Finanzhaushalt um ca. 3,8 Mio. €. Im Gegenzug sinkt die mittelfristige investive Darlehensaufnahme um diesen Betrag. Die Stadt besitzt nun eine eingeschränkte dauernde Leistungsfähigkeit gemäß der Auswertung RUBIKON.   

 

Der Ergebnishaushalt 2020 enthält geplante Gesamterträge von 16,1 Mio. €. Die Summe der ordentlichen Aufwendungen beträgt 20,4 Mio. €.

 

Der Jahresfehlbetrag beträgt 4,3 Mio. €. Der Ergebnishaushalt 2020 der Stadt Boizenburg/Elbe ist unter Verwendung einer Entnahme aus zweckgebundenen Kapitalrücklagen in Höhe von 1,2 Mio. € (= Fehlbetrag aus planmäßigen Abschreibungen abzüglich Auflösungen aus Sonderposten) und einer Entnahme aus der allgemeinen Kapitalrücklage gemäß § 18 Abs. 5 GemHVO in Höhe von 3,1 Mio. € (Vortrag aus der Eröffnungsbilanz 2012) ausgeglichen. 

 

Im Finanzhaushalt 2020 sind laufende Einzahlungen und Auszahlungen (incl. Tilgungen von 635 T€) mit einem negativen jahresbezogenen Saldo von 3,7 Mio. € geplant.

Der Finanzhaushalt 2020 ist unter Berücksichtigung von Vorträgen aus Vorjahren ausgeglichen (siehe Anlage Muster 5b im Vorbericht).

 

 

Die geplante investive Tätigkeit der Stadt schließt mit einem Saldo von - 0,9 Mio. € ab  (investive Einzahlungen 6,9 Mio. € abzüglich investive Auszahlungen 7,8 Mio. €). Allerdings ist die Aufnahme investiver Darlehen in Höhe von insgesamt 4,6 Mio. € erforderlich, da in der Vergangenheit (zulässigerweise) Investitionen aus zur Verfügung stehenden Mitteln des laufenden Haushaltes finanziert wurden (siehe Anlage Muster 5b im Vorbericht).  

 

Die Haushaltssatzung 2020 enthält genehmigungspflichtige Bestandteile (Kreditgenehmigung 4,6 Mio. € und Verpflichtungsermächtigungen 14,7 Mio. €).

 

Folgende Sperrvermerke sind vorgesehen:

 

Projekt Altstadtbelebung (bis zur Vorlage von Fördermittelbescheiden)            500.000 €

Planungen neues Gebäude Sportplatz Grüner Weg                                                     60.000 €

Anschaffungen Fahrzeuge Bauhof (bis Vorlage Ergebnisse der Evaluierung)   150.000 €

Umsetzung eines Qualitätsmanagements in der Verwaltung                                       50.000 €

Überarbeitung ISEK                                                                                                                        50.000 €

 

In der mittelfristigen Finanzplanung sind umfangreiche investive Maßnahmen vorgesehen, die zu Aufnahmen neuer investiver Darlehen führen würden. Dies betrifft z.B. als wesentliche investive Auszahlungen den geplanten Bau des neuen Grundschulzentrums mit einer neuen Sporthalle oder den Anbau an der Regionalen Schule. Aufgrund der steigenden Einwohnerzahlen (Stand 31.12.2019:  ca. 11.500 Einwohner) werden diese Investitionen notwendig.

 

Die Wirtschaftspläne 2020 und die Jahresabschlüsse 2018 der Boize-Kino GmbH und der Stadtwerke Boizenburg/Elbe GmbH werden als Anlage zum Haushaltsplan 2020 an die Rechtsaufsicht des Landkreises gesendet. Ebenso der letzte festgestellte Jahresabschluss der Stadt Boizenburg/Elbe.

 

Diese Ergänzungsvorlage enthält in der Anlage eine im Vergleich zur Ursprungsvorlage in den nachrichtlichen Angaben korrigierte Haushaltssatzung. Unter der Position 1. muss im voraussichtlichen Ergebnis zum 31.12.2020 der aus Vorjahren bestehende Gewinnvortrag von 859.000 € berücksichtigt werden.