hier: Standort Neubau Sporthalle
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung bekräftigt
ihre Entscheidung, die erforderliche neue Sporthalle westlich des alten
Bibliotheksgebäudes entstehen zu lassen. Daraus resultierend wird im Rahmen der
6. F. Planänderung die bereits vorhandene Fläche für Gemeinbedarf „ Schule“ um
0,6 ha für den Neubau der Sporthalle „West“ erweitert. Die Verwaltung wird
beauftragt, die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorzubereiten.
Sachdarstellung und Begründung:
Auf der STVS im September 2019
sollte im Rahmen der 6. F. Planänderung unter Pkt 6.5 die bereits vorhandene
Fläche für Gemeinbedarf „ Schule“ um 0,6 ha für den Neubau der Sporthalle
„West“ erweitert werden. Dem war die STVS nicht gefolgt.
Das formelle
Beteiligungsverfahren der 6. F-Planänderung ist darauf folgend ohne diese
Erweiterung durchgeführt worden.
Dagegen ist dem Vorentwurf zum Grundschulzentrum in der Sitzung der Stadtvertretung am 20.02.2020 mit Lage der neuen Sporthalle „West“ auf der Albrechtschen Wiese zugestimmt worden.
Nunmehr gibt es 2 gegensätzliche Entscheidungen, wobei aus meiner Sicht die zweite Entscheidung die erste aufhebt.
Ich habe daraufhin eine Bauvoranfrage auf Grundlage des Vorentwurfes „West“ beim Landkreis Ludwigslust-Parchim gestellt. Der Landkreis stellt eine Ablehnung des Standortes der Sporthalle „West“ auf Grund des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) in Aussicht. Für den Standort „Ost“ gibt es dagegen einen genehmigten Bauvorbescheid.
Bis zum 26.06.2020 kann sich die Stadt Boizenburg/Elbe im Rahmen einer Anhörung dazu äußern. Der Kreis empfiehlt zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau der Sporthalle „West“, eine Bauleitplanung, d.h. Änderung F-Plan und Aufstellung eines B-Planes, durchzuführen.
Da z.Zt. noch keine finanziellen Mittel für den Bau der Sporthalle z. V. stehen, könnte die Durchführung der Verfahren zeitlich durchaus möglich sein. Die Folge wären Mehrkosten bei der Planung, die bei der Realisierung der Ostvariante durch die Mehrauffüllung auch entstehen.
Das Ergebnis der Bauleitplanung ist auf Grund des erheblicheren Eingriffs in die Wallanlage offen (Naturschutzbehörden, Denkmalpflege, Bürger etc.).
Das Planungsbüro hat zur Klärung eine Standortuntersuchung für „West“ und „Ost“ mit Darstellung der Vor- und Nachteile (Stand vom 30.04.2020) erarbeitet, die dieser Beschlussvorlage beigefügt ist.
Ich empfehle die konsequente
Weiterführung des Beschlusses der Stadtvertretung vom 20.02.2020. Neue
Erkenntnisse hierzu liegen auch nach der Standortuntersuchung des Planungsbüros
nicht vor.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Standortuntersuchung neue Zweifeldsporthalle