Zentrale Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs mit Wasser (TSF-W) durch das Land M-V
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt in ihrer Sitzung am 20.02.2020 die verbindliche Abnahmeerklärung,
ein Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) für die Freiwillige Ortsfeuerwehr
Gothmann im Rahmen der durch das Land M-V organisierten Zentralbeschaffung im
Zeitraum 2020 bis 2023, vorzugsweise im Jahr 2021 abzunehmen.
Es wird erklärt,
dass die Ersatzbeschaffung zur pflichtigen Aufgabenerfüllung notwendig ist.
Die hierfür
notwendigen Mittel in Höhe von 95.000,- € sind in den Investitionsplan 2020 der
Stadt einzustellen.
Wegen der Frist zur Antragstellung bis zum 29.02.2020 ist diese Entscheidung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung durchzuführen.
Sachdarstellung und Begründung:
Das Land
Mecklenburg-Vorpommern wird in den nächsten Jahren 50 Mi. € für die Beschaffung
von Feuerwehrfahrzeugen bereitstellen. Neben der Beschaffung von Spezialtechnik
für die Waldbrandbekämpfung ist auch die Beschaffung von Fahrzeugen für die
gemeindlichen Feuerwehren vorgesehen. Erstmals ist in M-V ist insoweit eine
zentrale Beschaffung vorgesehen, die in mehreren Schritten (zusammengefasst)
wie folgt gestaltet wird:
1. Die Gemeinden
werden mittels eines Schreibens (vom 19.12.2019) über das Programm informiert
und geben, soweit sie am Programm teilnehmen wollen, auf der Grundlage eines
Beschlusses der Stadtvertretung eine
verbindliche Abnahmeerklärung ab.
2. Im Landesamt für
zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
(LPBK) wird auf der Grundlage einer durch das Ministerium für Inneres und Europa
noch zu erstellenden Verwaltungsvorschrift und der durch die kreislichen
Brandschutzdienststellen abzugebenden Stellungnahmen entschieden, in welcher
Reihenfolge die Gemeinden berücksichtigt werden.
3. Das Landesamt
für innere Verwaltung schließt auf der Grundlage des Vergabeverfahrens in
Vertretung des Landes eine Rahmenvereinbarung mit dem/den Auftragnehmer/n ab,
deren Bestandteil auch die Liste der abrufberechtigten Gemeinden ist.
4. Mit der
Berücksichtigung im Programm geht eine Förderzusage einher, deren prozentuale
Höhe sich nach der Rubikon-Einstufung der jeweiligen Gemeinde nach den
Haushaltsplanzahlen für das Jahr 2019 bemisst. (Der Eigenanteil bei Gemeinden,
die „grün“ sind, beträgt 30 %.)
Die zugesicherte
Förderung fließt nur, wenn spätestens bei der Abnahme des Fahrzeugs die
Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde vorliegt.
5. Eine finanzielle
Beteiligung der Landkreise ist hinsichtlich der gemeindlichen Fahrzeuge nicht
vorgesehen.
Eine Rückmeldung hinsichtlich des TSF-W soll
bis zum 29.02.2020 auf dem Dienstweg an das Ministerium für Inneres und Europa
M-V erfolgen.
Die
Ortswehrführungen und der Gemeindewehrführer haben sich mit dem o.g. Schreiben
auseinandergesetzt und sind zur Auffassung gelangt, dass für die Erfüllung der
Pflicht des Brandschutzes für die OrtsFeuerwehr Gothmann die Beschaffung eines
TSF-W aus dem Förderprogramm beantragt werden soll.
Da die Stadt
Boizenburg/Elbe sich in der vorläufigen Haushaltsführung befindet, ist eine
separate Beschlussfassung erforderlich, um die Antragsfrist zu wahren und die
erforderlichen Mittel in den Haushalt 2020 einzustellen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 1.2.6.00.000 Sachkonto: 07140000 Verausgabt: 0,00 Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: