Betreff
Programm "Zukunftsfähige Feuerwehr"
Zentrale Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs mit Wasser (TSF-W) durch das Land M-V
Vorlage
019/20/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 20.02.2020 die verbindliche Abnahmeerklärung, ein Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) für die Freiwillige Ortsfeuerwehr Gothmann im Rahmen der durch das Land M-V organisierten Zentralbeschaffung im Zeitraum 2020 bis 2023, vorzugsweise im Jahr 2021 abzunehmen.

Es wird erklärt, dass die Ersatzbeschaffung zur pflichtigen Aufgabenerfüllung notwendig ist.

 

Die hierfür notwendigen Mittel in Höhe von 95.000,- € sind in den Investitionsplan 2020 der Stadt einzustellen.

Wegen der Frist zur Antragstellung bis zum 29.02.2020 ist diese Entscheidung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung durchzuführen.


Sachdarstellung und Begründung:

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird in den nächsten Jahren 50 Mi. € für die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen bereitstellen. Neben der Beschaffung von Spezialtechnik für die Waldbrandbekämpfung ist auch die Beschaffung von Fahrzeugen für die gemeindlichen Feuerwehren vorgesehen. Erstmals ist in M-V ist insoweit eine zentrale Beschaffung vorgesehen, die in mehreren Schritten (zusammengefasst) wie folgt gestaltet wird:

1. Die Gemeinden werden mittels eines Schreibens (vom 19.12.2019) über das Programm informiert und geben, soweit sie am Programm teilnehmen wollen, auf der Grundlage eines Beschlusses der Stadtvertretung  eine verbindliche Abnahmeerklärung ab.

2. Im Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V (LPBK) wird auf der Grundlage einer durch das Ministerium für Inneres und Europa noch zu erstellenden Verwaltungsvorschrift und der durch die kreislichen Brandschutzdienststellen abzugebenden Stellungnahmen entschieden, in welcher Reihenfolge die Gemeinden berücksichtigt werden.

3. Das Landesamt für innere Verwaltung schließt auf der Grundlage des Vergabeverfahrens in Vertretung des Landes eine Rahmenvereinbarung mit dem/den Auftragnehmer/n ab, deren Bestandteil auch die Liste der abrufberechtigten Gemeinden ist.

4. Mit der Berücksichtigung im Programm geht eine Förderzusage einher, deren prozentuale Höhe sich nach der Rubikon-Einstufung der jeweiligen Gemeinde nach den Haushaltsplanzahlen für das Jahr 2019 bemisst. (Der Eigenanteil bei Gemeinden, die „grün“ sind, beträgt 30 %.)

Die zugesicherte Förderung fließt nur, wenn spätestens bei der Abnahme des Fahrzeugs die Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde vorliegt.

5. Eine finanzielle Beteiligung der Landkreise ist hinsichtlich der gemeindlichen Fahrzeuge nicht vorgesehen.

Eine Rückmeldung hinsichtlich des TSF-W soll bis zum 29.02.2020 auf dem Dienstweg an das Ministerium für Inneres und Europa M-V erfolgen.

 

Die Ortswehrführungen und der Gemeindewehrführer haben sich mit dem o.g. Schreiben auseinandergesetzt und sind zur Auffassung gelangt, dass für die Erfüllung der Pflicht des Brandschutzes für die OrtsFeuerwehr Gothmann die Beschaffung eines TSF-W aus dem Förderprogramm beantragt werden soll.

 

Da die Stadt Boizenburg/Elbe sich in der vorläufigen Haushaltsführung befindet, ist eine separate Beschlussfassung erforderlich, um die Antragsfrist zu wahren und die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2020 einzustellen.

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:                1.2.6.00.000

Sachkonto:             07140000          

HH-Ansatz:             450.000,00           

Verausgabt:                       0,00     

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: