Betreff
8. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
008/20/BM/1
Art
Ergänzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die 8. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe gemäß Anlage 2.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Es wird verwiesen auf die anliegende Synopse zur 8. Änderung der Hauptsatzung.

Die Änderungsvorschläge beziehen sich auf nachfolgend aufgeführte Inhalte.

 

§ 6       Sitzungen der Stadtvertretung

§ 7       Hauptausschuss (Wertgrenzenregelung)

§ 8       Ausschüsse

§ 9       Bürgermeisterin/Bürgermeister

§ 11     Gleichstellungsbeauftragte

§ 12     Entschädigung

§ 13     Öffentliche Bekanntmachungen

 

 

Der Hauptausschuss hat sich auf seiner Sitzung am 03.02.2020 mit der Ursprungsvorlage 008/250/BM befasst. Dabei wurde empfohlen zu beschließen, den ursprünglich vorgesehenen Schulentwicklungsausschuss in § 8 Abs. 6 des Ursprungsentwurfes wieder zu streichen und den Sockelbetrag in § 12 Abs. 2 von 20,00 € auf 50,00 € anzuheben.

 

Aufgrund einer Nachfrage im Hauptausschuss empfehle ich weiter, das Wort „frauenspezifischen“ in § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 durch das Wort „gleichstellungsspezifischen“ zu ersetzen. Das zu ersetzende Wort ist historisch bedingt, in den Anfängen waren die ersten Beauftragten Frauenbeauftragte, und es sollte ersetzt werden.

 

Weiterhin wurde im Hauptausschuss nachgefragt, was denn „grundsätzliche Finanz- und Haushaltsangelegenheiten“ in § 8 Abs. 3 f bedeuten würde. Hierzu gebe ich mit dieser Sachdarstellung und Begründung zu Protokoll, dass es sich hier um Angelegenheiten handelt, die im genehmigten Haushalt nicht vorgesehen sind, abhängig von den Wertgrenzen in § 7.

 

Schließlich wird, ebenso zur Klarstellung mit dieser Sachdarstellung und Begründung zu Protokoll gegeben, dass es sich bei baurechtlichen „besonders relevanten Einvernehmen“ (§ 9 Abs. 3 Satz 4) um Bauvorhaben mit besonderer Bedeutung für die Stadtentwicklung oder das Stadtbild handelt, die Entscheidung darüber, ob die Stellungnahme des Ausschusses erforderlich ist, trifft der Bürgermeister / die Bürgermeisterin.

 

Aus den letzten beiden Sachverhalten schlage ich keine weitere Satzungsänderung vor.

 

 

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:             Unterschrift

 

Fachbereich I                          ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                             ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte    ............................................


Anlagen:

1. Synopse zur 8. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe

2. 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe

3. Lesefassung Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe