Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe wählt Herrn Jörg G. Kleinwächter
zum Vorsitzenden der Schiedsstelle der Stadt Boizenburg/Elbe und Herrn Holger
Fritz zu seinem Stellvertreter.
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 1 des Schiedsstellen-und Schlichtungsgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V) ist jede Gemeinde verpflichtet, eine
Schiedsstelle einzurichten und zu unterhalten. Der § 2 Abs. 2 SchStG M-V
regelt, dass jede Schiedsperson durch eine weitere Schiedsperson zu vertreten
ist.
Nach dem Ausscheiden der Vorsitzenden der Schiedsstelle der Stadt
Boizenburg/Elbe, Frau Sabine Hübscher zum 31.12.2019, aus persönlichen Gründen,
und dem Ausscheiden von Frau Christiane Claußen zum 05. März 2020, ebenfalls
aus persönlichen Gründen, ist es erforderlich, die Schiedsstelle neu zu
besetzen.
Nach dem Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Boizenburg/Elbe
für die Funktion der Schiedspersonen erhielt die Stadt 2 Bewerbungen von:
Herr Jörg G. Kleinwächter, Fritz-Reuter-Str. 33, 19258 Boizenburg/Elbe
und
Herr Holger Fritz, Buchenweg 12, 19258 Boizenburg/Elbe
Die Niederlegung der Ämter von Frau Hübscher und Frau Claußen wurden
durch das Amtsgericht Ludwigslust bestätigt und somit steht einer Neuwahl der
Schiedspersonen nichts mehr im Wege.
Nach der Neuwahl der beiden Schiedspersonen wird dann die Schiedsstelle
der Stadt Boizenburg/Elbe wie folgt besetzt sein:
Herr Jörg G.
Kleinwächter - Vorsitzender
Herr Holger Fritz - Stellvertreter
Information zu
den finanziellen Auswirkungen:
Gemäß § 12 SchStG M-V hat die Gemeinde/Stadt die Sachkosten der
Schiedsstelle zu tragen. Hierzu gehören u.a. Kosten für die Teilnahme an
Seminaren oder Fortbildungen inkl. Unterbringungs- u. Reisekosten, Beschaffung
von Arbeitsmaterialien wie z.B. Fachliteratur, Formulare und die Bereitstellung
geeigneter Amtsräume.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 12200000 Sachkonto: 50190000 Verausgabt: 273,00 € Noch verfügbar: 1727,00 € |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: