Betreff
Genehmigung der Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Beitritt der Stadt Boizenburg/Elbe zur KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR; Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten sowie erneute Beschlussfassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages
Vorlage
005/20/BM
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.         Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt die Eilentscheidung des Bürgermeisters vom 18.12.2019 zur ausdrücklichen Aufnahme der Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten in die vertraglich geregelte Aufgabenübertragung an die KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR.

 

2.         Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt den öffentlich-rechtlichen Vertrag zum Beitritt der Stadt Boizenburg/Elbe zur KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR in der vom Kreistag des Landkreises Ludwigslust-Parchim beschlossenen Fassung vom 24.10.2019.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Am 18.04.2019 hat die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe den Beitritt der Stadt zur KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR beschlossen.

 

Beschlussgegenständlich war eine Fassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages, der die Aufgabenwahrnehmung des behördlichen Datenschutzbeauftragten noch nicht umfasste.

Im Zuge der weiteren Vorbereitung der Übertragung der Verwaltungs-IT hat sich herausgestellt, dass die Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragen und der Datensicherheit zum Großteil unmittelbar mit dem EDV-Betrieb verbunden sind. Insofern war die Frage des behördlichen Datenschutzbeauftragten von Anfang an Gegenstand der Übertragungsüberlegungen und somit auch in die Umlageermittlung inkludiert. Aufgrund des Landesdatenschutzgesetzes bedarf es eines formalen Übertragungsaktes, der im öffentlich-rechtlichen Vertrag zu verorten ist.

 

Aus diesem Grund hat der Bürgermeister unter Ausübung seiner Rechte nach § 38

Abs. 4 KV M-V vor dem Hintergrund der bevorstehenden Vertragsunterzeichnung zur Gründung bzw. zum Beitritt zur KSM AöR am 18. Dezember 2019 in Zarrentin folgende Eilentscheidung getroffen:

 

Im Zuge der bevorstehenden Unterzeichnung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Gründung bzw. zum Beitritt zur KSM erfolgt die ausdrückliche Aufnahme der Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten in die vertraglich geregelte Aufgabenübertragung an die KSM.

 

Diese Entscheidung bedarf gemäß § 38 Abs. 4 S. 3 KV M-V der nachträglichen Genehmigung der Stadtvertretung. Ich verweise hierzu auch auf die in der Anlage befindliche E-Mail des Fachdienstes Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung beim Landkreis Ludwigslust-Parchim vom 10. Januar 2020 sowie das Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Dezember 2019, hier eingegangen am 08. Januar 2020.

 

Daneben enthält das Schreiben der Kommunalaufsicht ebenfalls der Hinweis, dass der öffentlich rechtliche Vertrag zum Beitritt der Stadt Boizenburg/Elbe zur KSM in der am 24.10.2019 beschlossenen Fassung durch die Stadtvertretung einer erneuten Entscheidung durch die Stadtvertretung zuzuführen ist.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:             Unterschrift

 

Fachbereich I                          ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                             ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte    ............................................


Anlagen:

1.         Schreiben des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Dezember 2019 (Posteingang 08. Januar 2020)

2.         Schreiben des Fachdienstes Recht, Kommunalaufsicht und Ordnung vom 10. Januar 2020 (E-Mail)

3.         Öffentlich –Rechtlicher Vertrag zum Beitritt zur KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR in der vom Kreistag am 24.10.2019 beschlossenen Fassung