Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, den Eigenanteil für die 2. Förderperiode
des Bundesprogrammes „Demokratie leben“ von 2020-2024 in Höhe von 11.200 € im
Haushaltsplan 2020 bereitzustellen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die 2. Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ läuft von 2020 bis 2024. Eine jährliche Antragstellung erfolgt an die zentrale Regiestelle in Schleife. Der Antrag für das Jahr 2020 wurde fristgerecht bis zum 4.10.2019 eingereicht.
Den Zuwendungsbescheid (über 79 Seiten) erhielt die Stadt Boizenburg/Elbe am 29.11.2019.
In den Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides ist vorgeschrieben:
„Es ist der Nachweis über die Einbringung kommunaler Eigenmittel spätestens bis zum ersten Mittelabruf zu erbringen.“
Der Nachweis kann aber derzeit nicht erbracht werden, da die kommunalen Eigenmittel in Höhe von 11.200,00 € noch nicht im Haushaltsplan 2020 bestätigt sind.
Eine erste Mittelabforderung ist aber ab Januar 2020 nötig, damit die externe Koordinierungs- u. Fachstelle – Träger IB – ab 1.1.2020 wie in den Vorjahren weiter tätig sein kann. Daher ist der Beschluss der Stadtvertretung dringlich.
Der Eigenanteil der Stadt Boizenburg beträgt 11.200,00 € und wird in den Entwurf des Haushaltsplanes 2020 eingestellt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: