Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung beschließt,
die
Schulentwicklung in Boizenburg/Elbe an den folgenden Feststellungen zu
orientieren:
1. Neben dem
Grundschulzentrum wird auch die Grundschule an den Eichen für den
Grundschulbereich benötigt. In unmittelbarer Nähe des Grundschulzentrums müssen
eine Sporthalle und eine Außensportanlage geschaffen werden.
2. Zur
Beschulung der zu erwartenden Zahl von Schülerinnen und Schüler im
Regionalschulbereich, wird ein weiterer Regionaler Schulstandort mit der
Kapazität von 450 Schülerinnen und Schülern benötigt.
3. Der
kurzfristig zu realisierende Anbau der „Stelze“ an der Regionalen Schule
„Rudolf- Tarnow“ ist alternativlos um den dringendsten Bedarf zu decken.
Daneben sind die gemieteten Container bis zur Verfügbarkeit eines weiteren
regionalen Schulstandortes räumlich zu erweitern und die Nutzungsdauer bis
dahin zeitlich zu verlängern.
4. Es sind Verhandlungen
mit dem Landkreis zu führen, mit dem Ziel des Neubaus eines Gymnasiums in
Boizenburg/Elbe, damit das jetzige Gebäude des Gymnasiums als zweiter
Regionaler Schulstandort nachgenutzt werden kann.
5. Parallel
dazu sind im Bereich Schwanheider Straße/Schwarzer Weg, alternativ am Elbberg
gegenüber dem Grenzlandmuseum, Flächen zu sichern um einen entsprechenden
Neubau inklusive einer Dreifeld-Sporthalle nebst adäquaten Außensportflächen zu
realisieren.
6. Die
Kapazität der Sporthalle „Richard Schwenk“ reicht nicht aus, um einen
ordnungsgemäßen Sportunterricht für das Gymnasium und die Regionale Schule
„Rudolf-Tarnow“ zu gewährleisten. Gegenüber dem Landkreis ist „Eigenbedarf“
anzumelden, zur Deckung des Bedarfs ist außerdem eine weitere Dreifeldhalle
anzubauen.
Sie beschließt
weiterhin:
? die Änderung der
Kapazitätsverordnung als Satzungen der Stadtvertretung zum Beschluss vorzulegen
? die Landesregierung aufzufordern, eine verpflichtende
Finanzierungsbeteiligung für die Erweiterung der Regionalschule zu erteilen, um
bereits im städtischen Haushalt 2020 und der
Fraktionsübergreifender
Änderungsantrages zur Beschlussvorlage 164/19/FR-Die Linke/BfB
(Schulentwicklung Boizenburg) vom 03.12.2019
mittelfristigen
Finanzplanung eine Veranschlagung vornehmen zu können, die den Vorgaben der
Gemeindehaushaltsverordnung entspricht.
? die zuständigen Gremien über aktuelle
Ergebnisse in Sachen Schulplanung zu unterrichten und jeweils zum 1. Oktober
eines Jahres einen Bericht zum Stand und zur Entwicklung der Schülerzahlen
sowie zu daraus resultierenden Handlungsbedarfen vorzulegen
?
den Hauptausschuss zu ermächtigen, im Einzelfall seine Mitglieder oder
Mitglieder der Fachausschüsse zu beauftragen, an Verhandlungen/Gesprächen mit
Dritten in Schulangelegenheiten teilzunehmen.
Darüber hinaus beauftragt die Stadtvertretung die AG Schule,
ihre Arbeit fortzusetzen. Sie wird:
? die Umsetzung der getroffenen Beschlüsse
begleiten und kontrollieren,
? die zu Grunde liegende Kalkulation der
Schülerzahlen in der Stadt Boizenburg/Elbe, anhand der IST-Zahlen, regelmäßig
fortschreiben,
?
der Stadtvertretung und ihren Gremien zuarbeiten, insofern weitere
Entscheidungen zur Entwicklung des Schulstandortes Boizenburg/Elbe erforderlich
sind.
Die Zuständigkeiten und Befugnisse der Stadtvertretung sowie der Ausschüsse werden nicht berührt.
Sachdarstellung und Begründung:
Am 23.10.2019
hat die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschlossen, eine
Arbeitsgruppe einzusetzen, die sich mit der weiteren Schulentwicklung in
Boizenburg/Elbe befassen soll. Insbesondere sollte die Situation an der
Regionalen Schule beleuchtet werden, um so weitere Schlüsse für mögliche Anbau-
oder Ausbaumaßnahmen zu initiieren.
Die
Arbeitsgruppe hat sich am 06.11.2019 konstituiert und ist nach drei Sitzungen
am 20.11.2019 zu einem Ergebnis gekommen.
Erschwert
wurde die Arbeit der Arbeitsgruppe durch die Tatsache, dass der Landkreis als
Träger der Schulentwicklungsplanung sich nicht in der Lage sah, den bis 2020
bestehenden Schulentwicklungsplan für die Schulen in Boizenburg/Elbe zu
aktualisieren. Insofern wurden Planungsunterlagen selbst erstellt. Hierfür hat
die Verwaltung eine Schulentwicklungsplanung entworfen, die von der
Arbeitsgruppe als nachvollziehbar und in sich schlüssig bestätigt wurde und als
Anlage 1 dieser Beschlussfassung beigefügt ist.
Aus dieser
Planung geht hervor, dass damit zu rechnen ist, dass im Jahr 2025 an den
Grundschulen der Stadt Boizenburg/Elbe 569 Schülerinnen und Schüler und an der
Regionalen Schule 781 Schülerinnen und Schüler beschult werden. Als weitere
Annahme hat die Arbeitsgruppe daraus entwickelt, dass wir im Jahr 2030 mit bis
zu 850 Schülerinnen du Schülern an der Regionalschule zu rechnen haben. An den
Grundschulen wird der Bedarf bis 2030 analog dazu ansteigen.
Die Regionale
Schule „Rudolf Tarnow“ reicht für die Schülerzahl bei weitem nicht aus. Selbst
wenn der geplante Stelzenbau mit 6 zusätzlichen Unterrichtsräumen realisiert
wird und die jetzigen Container stehen bleiben, würden lediglich 485
Schülerinnen und Schüler dort optimal beschult werden können.
Insofern wird es erforderlich sein, weitere Räume für die Schülerinnen und
Schüler der Regionalen Schule zu schaffen.
In der Konsequenz bedeutet dies die Bereitstellung einer
weiteren, also einer zweiten Regionalen Schule in Boizenburg/Elbe.
Weiterhin hat die Arbeitsgruppe festgestellt, dass der Bau des
Grundschulzentrums unbedingt erforderlich ist, um die Grundschülerinnen und –
schüler in Boizenburg/Elbe unterzubringen und ordentlich zu beschulen. Darüber
hinaus ist zu erwarten, dass auch die Grundschule an den Eichen weiter genutzt
werden muss um mit modernden Unterrichtsformen eine optimale Schulbildung zu
vermitteln.
Aus diesen Überlegungen heraus wurde der vorstehende
Beschlussvorschlag einvernehmlich in der Arbeitsgruppe entwickelt.
Nach einer vorsichtigen Schätzung werden für die erforderlichen
Baumaßnahmen und Planungen in den kommenden Jahren rund 45 Millionen Euro
erforderlich sein, bei Baupreissteigerungen kann sich dieser Betrag auch auf 50
Millionen Euro erhöhen. Hierin sind die Kosten des Grundschulzentrums bereits
enthalten, für welches nach heutigem Stand rund 8 Millionen Euro Zuschüsse
vereinnahmt werden können, sodass sich derzeit eine Nettobelastung von 42
Millionen Euro für die Zukunft in Sachen Schulen und Schulneubauten ergibt.
Der Antrag umfasst weiterhin die Beschlussvorschläge der
Vorlage 164/19/FR-Die Linke/BfB vom 14.10.2019, insoweit sie noch nicht
erledigt sind.
Darüber hinaus wird die Fortsetzung der Arbeit der AG Schule
empfohlen ohne dabei die Kompetenzen der anderen Gremien einzuschränken. Sie
soll, als Arbeitsgruppe der Stadtvertretung, die Arbeit der Verwaltung, der
Stadtvertretung und der Ausschüsse unterstützen.
Die Vorlage ist am 02.12.2019 einstimmig von den Mitgliedern
der AG Schule beschlossen worden.
Die Vorlage ist am 02.12.2019 einstimmig von den Fraktionsvorsitzenden
der Stadtvertretung Boizenburg/Elbe angenommen worden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Fraktionsübergreifender
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage
164/19/FR-DIE L/BfB
(Schulentwicklung Boizenburg) vom 03.12.2019
Schulentwicklungsplan