Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, dass die Stadtverwaltung ab dem
Haushaltsjahr 2020 die Erstellung eines Beteiligungsberichtes vornehmen soll
(anstelle der Erstellung eines Gesamtabschlusses).
Sachdarstellung und Begründung:
Mit den im Sommer
2019 beschlossenen Änderungen der Kommunalverfassung M-V und der
Gemeindehaushaltsverordnung M-V wurden den Kommunen in M-V zahlreiche
Erleichterungen bzw. Vereinfachungen in der doppischen Rechnungslegung
ermöglicht.
Dies betrifft auch
die jährliche Erstellung eines Gesamtabschlusses (Jahresabschluss der Stadt
einschließlich wesentlicher Beteiligungen). Anstelle dessen kann auch ein
jährlicher Beteiligungsbericht erstellt werden, der deutlich einfacher zu
fertigen ist (Wahlrecht). Darüber hinaus wird regelmäßig im Hauptausschuss und
in der Stadtvertretung über die Beteiligungen der Stadt berichtet.
Gemäß § 176 KV M-V
ist ein Beschluss der Gemeindevertretung über die Ausübung des Waahlrechtes
erforderlich, der hiermit erfolgen soll.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: