Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
billigt auf ihrer Sitzung am 12.12.2019 die von der COMUNA GmbH vorgelegte
Gebührenkalkulation 2020/2021 für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und für
die dezentrale Abwasserbeseitigung.
Die Stadtvertretung
beschließt auf ihrer Sitzung von 12.12.2019 die 8. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der
Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hat im Jahr 2004 beschlossen, dass eine Gebührenvorschau für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und dezentrale Abwasserbeseitigung im Abstand von zwei Jahren zu erstellen ist (Beschluss 0172/04/30). Die COMUNA GmbH erhielt den Auftrag zur Erstellung der Gebührenkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und die dezentrale Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2020/2021.
Auf der Sitzung am 05.09.2019 beschloss die Stadtvertretung (Beschluss 117/19/30) die Eckdaten der Gebührenkalkulation.
Bei der durch die COMUNA GmbH ausgeführten Kalkulation wurden jeweils die Einzeljahre betrachtet, um dann zu einem Gebührensatz für den Kalkulationszeitraum zu kommen. Das Ergebnis der Kalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung ist nachfolgend zusammengestellt:
|
Einzeljahr 2020 |
Einzeljahr 2021 |
Gesamt-kalkulation |
Änderung gegenüber 2018/2019 |
Summe der laufenden Ausgaben
Kläranlage |
656.002,07 € |
682.214,25 € |
1.338.216,32 € |
3,17% |
Summe der laufenden Ausgaben
Kanalnetz |
244.199,00 € |
251.662,00 € |
495.861,00 € |
-5,98% |
Summe der kalkulatorischen
Abschreibungen Kläranlage |
207.439,35 € |
202.158,73 € |
409.598,08 € |
-5,69% |
Auflösungsbetrag der Beiträge
Kläranlage |
-54.830,43 € |
-53.594,40 € |
-108.424,83 € |
-5,27% |
Summe der kalkulatorischen
Abschreibungen Kanalnetz |
388.843,65 € |
395.871,03 € |
784.714,68 € |
-5,94% |
Auflösungsbetrag der Beiträge
Kanalnetz |
-121.873,66 € |
-121.373,18 € |
-243.246,84 € |
-8,95% |
Summe der kalkulatorischen
Verzinsung Kläranlage |
-2.912,86 € |
-2.529,30 € |
-5.442,16 € |
102,11% |
Summe der kalkulatorischen
Verzinsung Kanalnetz |
121.386,84 € |
126.314,68 € |
247.701,52 € |
161,70% |
Vortrag Über-/Unterdeckung
Kläranlage aus 2017/2018 |
-56.316,97 € |
-121.324,30 € |
-177.641,27 € |
-517,70% |
Vortrag Über-/Unterdeckung
Kanalnetz aus 2017/2018 |
-44.213,14 € |
-95.558,61 € |
-139.771,75 € |
-556,75% |
Deckungsbedarf insgesamt |
1.337.723,85 € |
1.263.840,90 € |
2.601.564,75 € |
-9,56% |
Leistungseinheiten m³ |
595.000 |
595.000 |
1.190.000 |
10,19% |
Kostendeckender Gebührensatz |
2,24 €/m³ |
2,12 €/m³ |
2,18 €/m³ |
-18,05% |
Die kostendeckende Gebühr für den Kalkulationszeitraum 2020/2021 wurde mit 2,18 €/m³ ermittelt. Der aktuell gültige Gebührensatz beträgt 2,66 €/m³.
Die Reduzierung des Gebührensatzes ist überwiegend auf den Vortrag der Überdeckung aus den vorangegangenen Kalkulationszeitraumen sowie der erhöhten prognostizierten Einleitmenge lt. Eckdatenbeschluss) zurückzuführen.
Bei der dezentralen Abwasserbeseitigung wurden für die
Behandlung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen ein Gebührensatz von 16,14
€/m³ (alt 60,49 €/m³) bzw. für die Behandlung von Abwässern aus abflusslosen
Gruben 10,07 €/m³ (alt 8,92€/m³) ermittelt. Bei den Kleinkläranlagen ist eine
Absenkung des Gebührensatzes um 73,3 % zu verzeichnen, bei den abflusslosen Gruben
wurde eine um 12,9 % höhere Gebühr ermittelt.
Die Absenkung des Gebührensatzes für die Kleinkläranlagen ist ebenfalls auf den Vortrag von Überdeckungen aus den vorangegangenen Kalkulationsperioden zurückzuführen. Insgesamt ist bei der dezentralen Abwasserbeseitigung eine geringere Auslastung der Fäkalannahmestation zu verzeichnen, wobei die laufenden Kosten und Abschreibungen weiter anfallen.
Die Abholgebühr für Fäkalschlämme bzw. Abwasser wurden im Rahmen der Kalkulation nicht betrachtet, da diese entsprechend des laufenden Vertrages mit der Ex-Rohr GmbH erhoben wird.
Die von der COMUNA GmbH erstellte Gebührenvorschau 2020/2021
erhalten Sie als Anlage
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: