Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt auf ihrer Sitzung am 12.12.2019 die 2. Satzung zur Änderung der
Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die
öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung – Abwassersatzung – der
Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Mit der Erarbeitung
der Regenwasserbeitragssatzung war auch der Anlagenbegriff zu überarbeiten und
die Definition der zentralen Niederschlagswasserbeseitigungsanlage in der
Abwassersatzung als technische Satzung zu erweitern.
Weiterhin wurde
eine Änderung hinsichtlich des Aufwandes und der Kosten für die
Grundstücksanschlusskanale vorgenommen.
Da der erste
Grundstücksanschluss zur jeweiligen Abwasserbeseitigungsanlage (Schmutz- oder
Niederschlagswasser) gehört und nur weitere Grundstückanschlusskanäle über
Kostenerstattung abzurechnen sind, ist diese Regelung in der Abwassersatzung
als technischer Satzung entbehrlich.
Daher kann § 14 der
Abwassersatzung entfallen, die Regelung erfolgt in der entsprechenden
Beitragssatzung.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: